Suchergebnisse
Rückmeldung. Für Ihre Rückmeldung sind Sie selbst verantwortlich - eine gesonderte Aufforderung erhalten Sie nicht. Studierende, die beabsichtigen, das Studium im kommenden Semester fortzusetzen, melden sich innerhalb der Rückmeldefrist (bis 15. Februar bzw. 15. August) durch Überweisung des Semesterbeitrages zurück.
- RSS
Rückmeldung kann das Semesterticket im Sekretariat für...
- Geld Zurück Für BAföG-Empfänger
Wenn Sie die beiden Voraussetzungen für das Wintersemester...
- Kontaktformular
Kontaktformular - Rückmeldung und Semesterbeitrag -...
- Formalitäten Für Internationale Studierende
Die Universität Bremen erhebt keine Studiengebühren. Für ein...
- Krankenversicherung
Krankenversicherung - Rückmeldung und Semesterbeitrag -...
- Abschluss Des Studiums
Ich schließe mein Bachelorstudium an der Universität Bremen...
- Wissens- Und Technologietransfer
Die Uni Bremen Campus GmbH (UBC) ist ein professioneller...
- Verbesserung Der Durchschnittsnote/Wartezeit
Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote/Antrag auf...
- RSS
16. Juli 2024 · Rückmeldung und Semesterbeitrag. Namens- und Adressänderung. Beurlaubung. Befreiung vom Semesterticket. Exmatrikulation. Einige unserer Aufgaben und Zuständigkeiten sind aufgeteilt auf unsere beiden Teilteams, auf das Bachelorteam und auf das Masterteam. Das Bachelorteam verantwortet neben den oben genannten Themen insbesondere.
Campus: Wissenswertes und Tipps. Wohnen in Bremen. Studienfinanzierung und Jobben. Studieren mit Beeinträchtigung. Studentische Gruppenangebote. Gesprächsgruppe für Studierende aus dem Autismusspektrum (z.B. Asperger) Studienplatzbewerbung & Studieneinstieg. Nachteilsausgleich beim Erbringen der studiengangsspezifischen Voraussetzungen.
23. Apr. 2014 · (1) Wer sein Studium an der Universität Bremen fortsetzen will, hat sich zu dem zweiten und jedem weiteren Semester bis zu dem von der Universität festgelegten Termin zurückzumelden. Die Rückmeldung erfolgt durch die Zahlung der in § 2 Absatz 1 Nummer 8 und 9 genannten Beiträge und Gebühren.
Bei einer Bachelor- bzw. Masterarbeit, deren Bearbeitungszeitraum vollständig oder teilweise zwischen dem 16.12.2020 und dem 11.01.2021 liegt oder in diesem Zeitraum beginnt, wird die Abgabefrist um einen Monat verlängert. Eine weitere Verlängerung ist auf begründeten individuellen Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss möglich.
Sobald du dich in deinen Uni-Account auf MOIN angemeldet hast, findest du unter „Daten & Anträge“ und dann „Anträge“ den “ Antrag auf Rückerstattung“. Dort wählst du als Anlass der Rückerstattung „Doppelzahlung“ bzw. „Beurlaubung“ oder „Exmatrikulation in der 1. Hälfte des Semesters“ aus und gibst deine Kontodaten ein.
Um das Studium im folgenden Semester fortzusetzen, müssen sich Studierende „zurückmelden“. Das geht ganz einfach: Wer im nächsten Semester weiter studieren möchte, überweist uns innerhalb der Rückmeldefristen den Semesterbeitrag (gegenwärtig ca. 280 Euro) – fertig.