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  1. Der Luzerner Bäuerinnen- u. Bauernverband (LBV) vertritt die Interessen der Luzerner Landwirtschaft und bietet zahlreiche Dienstleistungen für die Bauernfamilien an.

  2. Beihilfe: Kostenrisiko bei Krankheitsfällen im Ausland. Nach der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg sind Krankheitskosten, die während eines Aufenthalts im Ausland entstehen, nur insoweit und bis zu der Höhe beihilfefähig, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland entstanden und... Lesen.

  3. Geschäftsstelle. Im Einsatz für die Luzerner Landwirtschaft. Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Rufen Sie uns an. Gerne helfen wir weiter oder vermitteln Ihnen die Anlaufstelle welche sich Ihrem Anliegen annimmt und Sie unterstützt.

  4. An der Ausbildung von Lernenden interessierte Firmen werden in der Verbundslösung zusammengeführt. Der LBV begleitet den Partnerbetrieb Schritt für Schritt auf dem Weg in die Berufsbildung und während der Ausbildung einer lernenden Person.

  5. Das Kundenportal bietet Ihnen folgende Möglichkeiten: Elektronische Mitteilungen (mit oder ohne Anlagen) an Ihr zuständiges Arbeitsgebiet senden und empfangen (z. B. Gehaltsmitteilung, Beihilfebescheid) Beihilfe online beantragen (nur für aktive Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger/-innen) und Antragsstatus abfragen.

  6. Der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) schliesst mit seinen Dienstleistungen dort eine Lücke, wo der Markt keine Lösung bietet. Das Dienstleistungsangebot richtet sich nach einer zukunftsorientierten Landwirtschaft.

  1. Nutzer haben außerdem gesucht nach