Suchergebnisse
Beihilfe: Kostenrisiko bei Krankheitsfällen im Ausland. Nach der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg sind Krankheitskosten, die während eines Aufenthalts im Ausland entstehen, nur insoweit und bis zu der Höhe beihilfefähig, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland entstanden und... Lesen.
- Kundenportal
Das Kundenportal bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:...
- Service
Sie haben hier die Möglichkeit, einzelne Vorschriften und...
- Vordrucke
Vordrucke, die nur für Dienststellen zur Verfügung stehen,...
- Leichte Sprache
Das LBV bezahlt auch die Hilfen für die Mitarbeitenden. von...
- Themen
Hier finden Sie Informationen rund um die Themen Beihilfe,...
- Datenschutz
Das LBV greift für die hier angebotene Videofunktion auf die...
- Gebärdensprache
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass durch den Start...
- Das LBV
Das LBV Wir zahlen Gehälter und Zuschüsse zu...
- Kundenportal
Das Kundenportal bietet Ihnen folgende Möglichkeiten: Elektronische Mitteilungen (mit oder ohne Anlagen) an Ihr zuständiges Arbeitsgebiet senden und empfangen (z. B. Gehaltsmitteilung, Beihilfebescheid) Beihilfe online beantragen (nur für aktive Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger/-innen) und Antragsstatus abfragen.
Hier finden Sie Informationen, wie Sie das LBV als Kunde oder Mitarbeiter/in erreichen können. Für Nachrichten und Anlagen zu Ihren Bezügen nutzen Sie bitte das Kundenportal, für allgemeine Anfragen wenden Sie sich an poststelle@lbv.bwl.de.
Über das Kundenportal des LBV können Sie. Mitteilungen senden und empfangen, Beihilfe online beantragen und den Status abfragen, DB Job Tickets und VVS Firmentickets bestellen, Dienstreisen beantragen und die Reisekosten online abrechnen
Das Landesamt ist für folgende Aufgaben zuständig: Die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge für die Beamten, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger des Landes Baden-Württemberg. Die Auszahlung von Beihilfe an die Beschäftigten des Landes.
LBV fordert mehr PV-Anlagen auf Dächern um landwirtschaftliche Flächen zu erhalten. Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg bezieht in seinem überarbeiteten Positionspapier Stellung zu den ambitionierten Ausbauplänen der Bundesregierung zu Photovoltaik-Anlagen.
Nach Auskunft des LBV wird die Versorgungsauskunft verbindliche Wirkung im Hinblick auf die erfassten Zeiten haben. Vordienstzeiten müssen daher durch Belege nachgewiesen werden.