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  1. Der BayernAtlas-Grundsteuer war bis zum 30. November 2023 für die Grundsteuererklärung verfügbar, danach wurde er abgeschaltet. Für aktuelle Informationen zu Grund- oder Flurstücken können Sie sich an das Grundbuchamt oder Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wenden.

    • BayernAtlas Beta

      Der BayernAtlas – der Kartenviewer des Freistaates Bayern...

  2. Der BayernAtlas – der Kartenviewer des Freistaates Bayern mit Karten, Luftbildern und vielfältigen Themenkarten.

  3. www.geoportal.bayern.de › goto › grundsteuerBayernAtlas Beta

    Der BayernAtlas – der Kartenviewer des Freistaates Bayern mit Karten, Luftbildern und vielfältigen Themenkarten.

  4. Die Grundsteuer wird ab 2025 nach einem wertunabhängigen Flächenmodell berechnet. Um die neue Grundsteuer zu ermitteln, müssen alle Grundstückseigentümer bis zum 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.

  5. 27. Juni 2022 · Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger kostenlos ausgewählte Katasterdaten für die Grundsteuererklärung über den BayernAtlas abrufen. Die Grundsteuererklärung muss ab 1. Juli 2022 online oder auf Papier abgegeben werden.

  6. Die Grundsteuer in Bayern ist zum Stichtag 1. Januar 2022 nach den Vorgaben des Bayerischen Grundsteuergesetzes neu festzusetzen. Die Berechnungsgrundlage wird von den Finanzämtern auf Basis einer Grundsteuererklärung ermittelt.

  7. 14. März 2022 · Das Bayerische Grundsteuergesetz wurde am 17. Dezember 2021 veröffentlicht. Aufgrund der neuen Rechtslage sind neue Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Grundsteuer erforderlich. Daher sind alle Grundstückseigentümer aufgefordert, zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben.