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  1. Wann verjähren die Nebenkosten? Laut Gesetz verjähren Nebenkosten fünf Jahre nach Ablauf der betreffenden Abrechnungsperiode oder nach dem Auszug aus einer Wohnung.

  2. Nachforderungen der Vermieterschaft verjähren 5 Jahre nach fristgerechter Abrechnung. Erstellt die Vermieterschaft keine Abrechnung oder erst Jahre nach der Abrechnungsperiode, so zählt man diese 5 Jahre ab dem Datum, ab dem die jährliche Abrechnung hätte erstellt werden müssen. Für Vermieterschaft und Mieter-

  3. 15. Dez. 2013 · Hat der Vermieter eine ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung erstellt, droht ihm mit Ablauf von 3 Jahren die Verjährung, wenn der Mieter einen Nachzahlungsbetrag in diesem Zeitraum nicht bezahlt hat. Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Heizkostenabrechnung fällig geworden ist.

  4. Die Rückforderung aus der Nebenkostenabrechnung verjährt nach spätestens zehn Jahren. Das schreibt das Obligationenrecht vor. So kann ein Anwalt Sie bei der Prüfung der Nebenkosten­abrechnung unterstützen!

  5. Die Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten bereitet alljährlich viel Kopfzerbrechen. Für Verwaltungen oder auch Privatpersonen, die eine oder mehrere Wohnungen vermieten, stellt sich die Frage, welche Kosten denn überhaupt zu den Nebenkosten gehören.

  6. Wann ist eine Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung verjährt? Sowohl für die Mieterschaft als auch für die Vermieterschaft verjähren Nachforderungen aus der Mietnebenkostenabrechnung innert von fünf Jahren nach dem die Abrechnung erstellt wurde.

  7. Mieters verjährt innert eines Jahres, nachdem der Mieter von der Unrichtigkeit der Abrechnung bzw. seinem Rückforderungsanspruch Kenntnis erlangt hat. Der Nachforderungsanspruch des Vermieters, resp. die Verjährungsfrist der HBK-Abrechnung beträgt 5 Jahre. Nach