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  1. Für eine erwachsene Person, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln kann, kann das Gericht eine Betreuerin bzw. einen Betreuer bestellen.

    • Das Gericht

      Behördeninternet: Amtsgericht Aachen. Meine Kolleginnen und...

    • Hinweis

      Behördeninternet: Amtsgericht Aachen. Wichtiger Hinweis zum...

    • Formulare

      Im Justizportal stehen zu verschiedenen Themen wichtige...

  2. Was ist Betreuung? Manche Erwachsene brauchen Hilfe bei wichtigen Entscheidungen. Zum Beispiel: Menschen mit Lern-Schwierigkeiten; Menschen mit schweren Krankheiten; Ältere Menschen; Sie müssen einen Antrag stellen. Das können Sie selbst machen. Oder andere Personen machen das. Den Antrag überprüft das Gericht. Das Gericht heißt ...

  3. Im Justizportal stehen zu verschiedenen Themen wichtige Formulare bereit, so beispielsweise der Antrag auf Beratungshilfe, die Vorsorgevollmacht, der Antrag auf Festsetzung von Regelunterhalt oder der Antrag auf Pfändung eines Bankkontos.

  4. Eine gesetzliche Betreuung wird vom zuständigen Amtsgericht eingerichtet, wenn volljährige Personen aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen.

  5. Für eine Anregung bei der Betreuungsbehörde steht Ihnen das u. a. Formular zur Verfügung. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts richtet sich nach dem Wohnort der betroffenen Person. Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen: zuständig für Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath, Roetgen, Würselen.

  6. Eine gesetzliche Betreuung wird vom zuständigen Amtsgericht eingerichtet, wenn volljährige Personen aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen.

  7. Die Betreuungsbehörden / Betreuungsstellen und die Betreuungsvereine beraten zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie zur rechtlichen Betreuung. Unter anderem werden Stellungnahmen für das Amtsgericht erarbeitet und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer fachlich unterstützt.