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  1. www.itsg.de › produkte › sv-netsv.net - Startseite

    Mit sv.net geben Arbeitgeber unkompliziert Meldungen zur Sozialversicherung ab. Erfahren Sie mehr zu sv.net/comfort, sv.net/standard, Kosten und Installation.

    • FAQ

      sv.net – Sozialversicherung im Internet Der Betrieb von...

  2. Sofortmeldungen. Aktuelles. Elektronischer Datenaustausch über das neue SV-Meldeportal. Als Nachfolger der Anwendung sv.net ist das SV-Meldeportal seit Anfang Oktober 2023 erfolgreich am Start. Nach der Registrierung stehen auch verschiedene neue Funktionalitäten zur Verfügung. sv.net wird in Kürze abgeschaltet.

  3. Mit den gängigen Entgeltabrechnungsprogrammen oder der Ausfüllhilfe sv.net ist eine Sofortmeldung für Arbeitgeber problemlos möglich. Die Meldung muss elektronisch unter Angabe des Abgabegrunds „20“ erfolgen. Der Arbeitgeber darf auch Dritte zur Abgabe beauftragen.

  4. Die Sofortmeldung ist im DEÜV-Meldeverfahren mit dem Meldegrund „20“ (Sofortmeldung) abzugeben. Die Sofortmeldung kann wie alle anderen Meldungen zur Sozialversicherung aus den Entgeltabrechnungsprogrammen abgegeben werden.

  5. 29. Sept. 2023 · Ab dem 4. Oktober geht das neue SV -Meldeportal als Nachfolgerin der Anwendung sv.net ans Netz. sv.net steht dann nur noch bis zum 31. Dezember 2023 uneingeschränkt zur Verfügung.

  6. online.gkvnet-ag.de › svnetsv.net/standard

    Javascript ist nicht aktiviert Sehr geehrter Anwender, um Ihnen den größtmöglichen Bedienkomfort zu ermöglichen, setzt die Anwendung sv.net/standard auf die ...

  7. Die Sofortmeldung kann wie alle anderen Meldungen zur Sozialversicherung aus den Entgeltabrechnungsprogrammen abgegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Sofortmeldung über die Ausfüllhilfe der ITSG „sv.net“ abzugeben. Weitere Informationen zu dieser Ausfüllhilfe sind im Internet abrufbar: www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/