Yahoo Web Suche

Suchergebnisse

  1. Mit dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) werden die erfolgreichen Vorgängerprogramme MEKA und FAKT I in der GAP-Förderperiode 2023-2027 fortgeschrieben und in wesentlichen Punkten weiterentwickelt.

  2. Da Landwirtinnen und Landwirte dabei meist weniger erwirtschaften als in der konventionellen Landwirtschaft, unterstützt das Land ökologisch und nachhaltig wirtschaftende Betriebe seit 2015 mit dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT).

    Nutzung:
    Einführung*
    Beibehaltung
    Acker/Grünland:
    350 €/ha
    230 €/ha
    Gartenbau:
    935 €/ha
    550 €/ha
    Dauerkulturen:
    1.275 €/ha
    750 €/ha
    Kontrollkostenzuschuss:
    60 €/ha bis maximal 600 €/Betrieb
    60 €/ha bis maximal 600 €/Betrieb
  3. Die aktualisierte FAKT II-Broschüre können Sie unter diesem Link herunterladen. Weiterführende Informationen zum Förderprogramm FAKT II können Sie auf dieser Seite nachlesen.

  4. Aus Geldern der zweiten Säule werden auch weiterhin die Agrarumweltmaßnahmen (AUM) der Länder finanziert. In Baden-Württemberg wird das Förderprogramm für Agrarumwelt, Tierwohl und Klimaschutz (FAKT) ab 2023 zu FAKT II - mit vielen neuen Maßnahmen, aber auch dem Wegfall einiger alter Maßnahmen.

  5. FAKT - Broschüre. Die Broschüre zum Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) stellt die rund 40 Teilmaßnahmen von FAKT anschaulich und allgemein verständlich vor. Die Ziele und Kriterien der einzelnen Maßnahmen werden dabei jeweils kurz erläutert.

  6. 14. Sept. 2022 · Die für das neue FAKT-II gültige Broschüre steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des GAP-Strategieplans durch die EU-Kommission und kann unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/FAKT-II abgerufen werden. Neue Fördermaßnahmen sind in der Broschüre in einer Übersicht grün markiert.

  7. 20. Apr. 2023 · Für die Pflege und umweltfreundliche Bewirtschaftung unserer Kulturlandschaft gibt es landesweit das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl, kurz FAKT II. Landwirtinnen und Landwirte können die Streuobstmaßnahme C1 des Programms nutzen.