Suchergebnisse
Bernard Wicht erklärt uns die Vorteile einer internationalen Konferenz mit Bildungsministern und Vertretern der Gewerkschaften und Schulleiterverbänden. Die EDK war zu Gast in Singapur.
- Die EDK
Die EDK handelt gestützt auf die Bildungsartikel der...
- Themen
In der Rubrik Themen finden Sie Informationen zu den...
- Diplomanerkennung
Hier finden Sie Informationen zur gesamtschweizerischen...
- Bildungssystem
Generalsekretariat EDK Haus der Kantone Speichergasse 6...
- Dokumentation
In dieser Rubrik finden Sie alle Publikationen der EDK. Das...
- Ausländische Diplome
Im Jahr 2023 wurden beim Generalsekretariat der EDK 1782...
- Generalsekretariat
Das Generalsekretariat der EDK in Bern bereitet die...
- Kontakt
Generalsekretariat EDK Speichergasse 6 Postfach CH-3001...
- Die EDK
Hier finden Sie Informationen zur gesamtschweizerischen Anerkennung von Hochschuldiplomen durch die EDK. Ebenfalls thematisiert sind von der EDK anerkannte Zusatzausbildungen und Weiterbildungen im Lehrberuf.
Die EDK handelt gestützt auf die Bildungsartikel der Bundesverfassung und auf das interkantonale Recht im Bildungsbereich. Sie folgt dem Grundsatz der Subsidiarität und erfüllt Aufgaben, die nicht von den Regionen oder Kantonen wahrgenommen werden können.
Seit über 100 Jahren engagiert sich die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege für den Erhalt von Denkmälern, archäologischen Stätten und Ortsbildern, die als wichtige Zeugen vergangener Zeiten bis heute gepflegt, repariert und genutzt werden.
Als Fachagentur der EDK sammelt IDES systematisch Daten und Dokumente zum Bildungssystem Schweiz und zu seinen kantonalen Ausprägungen und macht sie für das EDK-Netzwerk und weitere Interessierte zugänglich.
Ihr Vollzug wird durch die EDK betreut. Die EDK ist ausserdem zuständig für den Vollzug der beiden interkantonalen Vereinbarungen zur Hochschulfinanzierung: der Interkantonalen Universitätsvereinbarung (IUV) und der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV).
Für die Anerkennung ausländischer Lehrdiplome ist die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zuständig. Bei wesentlichen Ausbildungsunterschieden, ist die Anerkennung an Ausgleichsmassnahmen geknüpft.