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  1. Die EDK ist zuständig für die gesamtschweizerische Anerkennung von Berufsdiplomen im schulischen Bereich. Sie informiert über die Anerkennung von ausländischen, anderenrechtlichen und tertiären Diplomen und Abschlüssen.

  2. Die EDK ist zuständig für die gesamtschweizerische Anerkennung von Berufsdiplomen im schulischen Bereich und von ausländischen Diplomen. Sie informiert auch über andere Anerkennungsverfahren für andere Stufen und Bereiche.

  3. Die EDK ist zuständig für die gesamtschweizerische Anerkennung von Lehrdiplomen und Diplomen im pädagogisch-therapeutischen Bereich. Hier finden Sie Informationen für Hochschulen zur Einreichung eines Anerkennungsgesuchs, Rechtsgrundlagen, Anleitungen und ein Verzeichnis der EDK-anerkannten Diplome.

  4. Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich. 1 Das vorliegende Reglement regelt im Sinne von Mindestanforderungen die schweizerische Anerkennung von Lehrdiplomen, die zum Unterricht auf der Pri-marstufe, der Sekundarstufe I oder an Maturitätsschulen befähigen.

  5. Sie möchten mit Ihren ausländischen Berufsqualifikationen in der Schweiz arbeiten? Auf der Informationsplattform www.anerkennung.swiss erfahren Sie, ob eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen erforderlich ist und welche Stelle dafür zuständig ist.

  6. Lehrpersonen benötigen für die Unterrichtstätigkeit in Regelklassen der Volksschule ein von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkanntes Lehrdiplom. Alternativ kann die EDK auch gleichwertige Ausbildungen anerkennen.

  7. Die PHBern bietet Ausgleichsmassnahmen für Lehrpersonen mit ausländischem Lehrdiplom an, die von der EDK gefordert werden. Die Ausbildung erfolgt im Rahmen des ordentlichen Angebots der PHBern und kostet CHF 450.– pro ECTS-Punkt.

  1. Verwandte Suchbegriffe zu edk anerkennung

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    edk anerkennung ausländische
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