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  1. Um Ihre Gebotsübersicht aufzurufen, gehen Sie bitte zu Mein eBay und wählen Gebote/Preisvorschläge - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Dort sehen Sie alle Artikel, auf die Sie aktuell bieten, auf die Sie geboten haben – aber bei Auktionsende nicht Höchstbietender waren – sowie sämtliche Preisvorschläge, die Sie gesendet haben.

  2. Sie sind ein Verkäufer und möchten ein Gebot streichen? Lesen Sie bitte unsere Hilfeseite: Gebote streichen und festlegen, wer mitbieten darf. Wenn Sie ein Gebot abgeben und am Ende der Auktion Höchstbietender sind, verpflichten Sie sich zum Kauf des Artikels.

  3. Ihre Kaufübersicht, heisst jetzt Mein eBay: Käufe. Sie finden in Mein eBay: Käufe alle Ihre Bestellungen aus den letzten 3 Jahren. Außerdem können Sie dort einen Artikel zurückgeben, Ihre Käufe bezahlen oder die Einzelheiten zum Kauf ansehen.

  4. Streichen von Geboten, die bei Ihrer eBay-Auktion abgegeben wurden. Sie sollten Gebote nur aus gutem Grund streichen. Beachten Sie bitte außerdem, dass Gebote, wenn sie einmal gestrichen wurden, nicht wieder in Kraft gesetzt werden können.

  5. Durch den Rücktritt von einem Gebot werden alle von Ihnen in dieser Auktion abgegebenen Gebote storniert. Wenn Sie einen Fehler in einem Gebot korrigieren möchten, müssen Sie ein neues Gebot machen.

  6. Es ist nicht zulässig Gebote zurückzunehmen, wenn: Sie Ihre Meinung zu dem Artikel geändert haben. Sie der Meinung sind, dass Sie sich den Artikel doch nicht leisten können. Sie etwas höher geboten haben, als Sie ursprünglich vorhatten.

  7. Jetzt einfach und sicher verkaufen. Kaufen und verkaufen Sie Elektronikartikel, Autos, Kleidung, Mode, Sammlerstücke, Sportartikel, Digitalkameras, Babyartikel, Gutscheine und vieles mehr bei eBay, dem weltweiten Online-Marktplatz.