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  1. 7. Sept. 2015 · Seit Beginn des Jahres 2008 hat die damalige Deutsche Bundespost, die jetzt Postbank heißt, Gebühren eingeführt, wenn ein Sparkonto mit einem geringeren Betrag als 60 Euro nicht mehr aktiv benutzt wird. Die Gebühren betragen 1€ pro Monat, also jährlich 12€, die von meinem Guthaben abgezogen werden, wenn ich das Postsparbuch auflösen ...

  2. Diese Person sollte das Sparbuch und die Vollmacht bei der Auflösung dabei haben. Alternativ können Sie nachfragen, ob es möglich wäre, das Sparbuch mit einem Kündigungsschreiben per Post zuzuschicken und es so aufzulösen. Dafür braucht die Postbank allerdings ein Verrechnungskonto. Seien Sie jedoch vorsichtig, wenn Sie es per Post schicken.

  3. Möchten Sie Geld von Ihrem Postbank-Sparbuch abheben, so müssen Sie sich in eine Filiale der Deutschen Post oder in eine Postbank-Filiale begeben. Wissen Sie nicht, wo sich eine Filiale in Ihrer Nähe befindet, so können Sie dies über den Online-Filialfinder erfahren. Nehmen Sie Ihr Sparbuch mit und begeben Sie sich zu einer Postbank-Filiale.

  4. Hier finden Sie alle wichtigen Formulare, Broschüren und rechtlichen Dokumente zum Herunterladen und Ausdrucken. Auflösung eines Postbank Girokontos (PDF, 655,6 KB) Information nach der Vergleichswebseitenverordnung (PDF, 34,5 KB) Information über den Umgang mit Interessenkonflikten (PDF, 157,8 KB) Kontowechsel-Service nach dem ...

  5. www.postbank.de › online-banking › sparcard-bankingSparCard-Banking | Postbank

    Dank Postbank Online-Banking können Sie jeder­zeit und über­all Ihr ak­tuel­les SparCard-Gut­haben samt Um­sätzen ab­rufen. Und so nutzen Sie das SparCard-Banking Um dieses Angebot zu nutzen, benötigen Sie ein Postbank Girokonto , eine Freischaltung zum Online-Banking sowie ein Postbank Sparkonto mit SparCard.

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