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  1. Nationalrat, Wintersession 2015, Achte Sitzung, 14.12.15, 14h30. Die Bundesversammlung — Das Schweizer Parlament

  2. Die von Peking geführte Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank ... 4/ 35 Standards für den öffentlichen Zugang zu Informationen im Vorfeld der Bewilligung von Finanzierungen sind normalerweise ein Schlüsselelement bei der Bewältigung von Risiken. Sie erlauben eine öffentliche Prüfung und Partizipation, die entscheidend bei der Reduzie-

  3. Die Schweiz ist Mitglied der Asiatischen Infrastruktur- Investitionsbank, welche ein nachhaltiges, stabiles und soziales Wachstum in Asien fördert.

  4. Die Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) ist eine multilaterale Entwicklungsbank mit Sitz in Peking (China), die im Januar 2016 mit 57 Gründungsmitgliedern, darunter Deutschland, gestartet ist. Ziel der Bank ist die Förderung von Infrastrukturinvestitionen in Asien und damit der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung dieser Region.

  5. Dies dürfte gegen Ende 2015 oder spätestens Anfang 2016 der Fall sein.</p><p>Ziel der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank ist es, ein nachhaltiges und stabiles Wachstum in Asien zu fördern. Dies soll insbesondere über die Finanzierung von Infrastrukturprojekten erreicht werden, die für die Entwicklung der Region von entscheidender Bedeutung sind.

  6. 1. Apr. 2019 · Drei Jahre nachdem die Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) ihre Tätigkeit aufgenommen hat analysiert dieser Bericht die Richtlinien der Bank und die bisherigen Erfahrungen in ausgewählten Ländern (China, Indien, Bangladesch, Russland). Er zeigt, dass die Richtlinien der AIIB einerseits einen starken Narrativ von Nachhaltigkeit und transformativem Wandel aufweisen. Die AIIB ist ...

  7. 8. Dez. 2015 · Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank ihre Bestände an Euro sowie andere ihr gehörende Vermögenswerte unterhalten kann. Zu Artikel 4 Die Bestimmung des Absatzes 1 entspricht dem Erfordernis des Artikels 82 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Nach Absatz 2 ist der Zeitpunkt, zu dem das Übereinkommen nach seinem