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  1. LBV-Kundenportal. Wir haben die Funktionalitäten zu den Postkörben im Kundenportal erweitert. Ihre Dokumente lassen sich nun leichter wiederfinden und individuell sortieren. Eine ausführliche Beschreibung der Funktionen und Felder finden Sie nach Ihrer Anmeldung im Kundenportal unter “Hilfe” – “Post”. Artikel 19.

  2. Im Rahmen des Dienstrechtsreformgesetzes 2011 ist die Zahlung eines Altersgeldes möglich. Nach § 84 Absatz 1 letzter Satz Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg sind die Empfänger von Altersgeld jedoch ausdrücklich keine Versorgungsempfänger und somit auch keine Beihilfeberechtigten im Sinne der Beihilfeverordnung.

  3. Ansprechpartner LBV. Unter der folgenden Kontaktliste wird Ihnen die Telefonnummer der für Ihre Abrechnungen zuständigen Bearbeiterin/des für Ihre Abrechnungen zuständigen Bearbeiters angezeigt. Suchen Sie dazu einfach das Ressort bzw. die Dienststelle heraus, bei der Sie beschäftigt sind.

  4. Kundenportal und Beihilfebearbeitung. Zurzeit erreicht uns eine weit überdurchschnittliche Zahl von Anrufen. Trotz Verstärkung unserer Serviceplätze können wir diese, insbesondere hinsichtlich der Erreichbarkeit des Kundenportals und in Beihilfeangelegenheiten, leider nicht alle zeitnah bewältigen.

  5. Ihre Dienstreise muss grundsätzlich vor Reisebeginn mit dem Antrag auf Genehmigung durch Ihre/n Vorgesetzte/n genehmigt bzw. angeordnet werden. Dafür verwenden Sie bitte ausschließlich das Online-Antragsformular in DRIVE-BW unter dem Menüpunkt „Dienstreise beantragen“. In bestimmten Ausnahmefällen, in denen Sie DRIVE-BW nicht nutzen ...

  6. In bestimmten Ausnahmefällen, in denen Sie DRIVE-BW nicht nutzen können, beantragen Sie die Reisekostenvergütung bitte schriftlich bei uns mit dem entsprechenden LBV-Vordruck. Fügen Sie in diesen Fällen immer den genehmigten Dienstreiseantrag – ebenfalls in Papier – bei. Drucken Als E-Mail versenden.

  7. Die Höhe des Anwärtergrundbetrages ist abhängig von dem Eingangsamt der Laufbahn, die Sie anstreben. Eingangsamt nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes: Die Beträge gelten ab. 01.07.2018. 01.01.2019. 01.01.2020. 01.12.2022. Besoldungsgruppen. A 5 bis A 8.