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  1. 30. Mai 2024 · Herzlich Willkommen bei GEW Ferien. Hier beginnt seit 60 Jahren Ihr Ferienglück! Erleben Sie mit uns einen unvergesslichen Urlaub in Deutschland und Frankreich.

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      Reiseziele in Deutschland und Frankreich. Egal, ob frische...

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  2. Reiseziele in Deutschland und Frankreich. Egal, ob frische Nord- oder Ostsee-Brise oder Bergsonne satt, mit GEW Ferien erleben Aktivurlauber, Genussmenschen, Familien und Ruhesuchende ihre individuellen Glücksmomente.

    • Lurgiallee 14, Frankfurt/Main, 60439, HE
    • kontakt@gew-ferien.de
    • gemeinnütziges erholungswerk1
    • gemeinnütziges erholungswerk2
    • gemeinnütziges erholungswerk3
    • gemeinnütziges erholungswerk4
    • gemeinnütziges erholungswerk5
  3. Bereits ein Jahr nach Gründung hatte das Gemeinnützige Erholungswerk schon Areale in Berlin, im Allgäu, im Harz, auf der Insel Sylt, in Österreich und sogar in Frankreich an der Côte d`Azur erworben. Hier enstanden die ersten Ferienzentren.

  4. der brandneue Urlaubskatalog erscheint Mitte Oktober 2023. Das ErholungsWerk lädt Sie wieder herzlich ein, die ganze Urlaubsvielfalt zu entdecken. Von den beliebten eigenen Ferienanlagen des ErholungsWerks über Eigenanreisen, Flug-, Schiffs-, Rad- und Wanderreisen, Gruppenreisen bis zu Spezialangeboten ist alles dabei.

  5. Entdecken Sie die Reisevielfalt des ErholungsWerks. Der aktuelle Urlaubskatalog ist zum bequemen Durchblättern ab sofort online: mit praktischer Suchhilfe und vielen weiteren benutzerfreundlichen Funktionen. Ihre Urlaubsfavoriten können Sie mit einem Lesezeichen kennzeichnen.

  6. Von Rügen bis an die Côte d’Azur. Mit unserem Angebot an Hotels, Ferienhäusern, Urlaubsanlagen und Hausbooten bleiben keine Wünsche offen – egal ob Sie mit der ganzen Familie plus Vierbeiner, zu zweit oder alleine reisen möchten, wir bieten Ihnen die passende Unterkunft für Ihr Wunsch-Reiseziel.

  7. ALLE ZUSCHÜSSE AUF EINEN BLICK. Wie hoch ist dieser Zuschuss und wie oft erhält man ihn? • für jedes mitreisende kindergeldberechtigte Kind 5,11 € pro Tag • für maximal 21 zusammenhängende Tage • alle 2 Jahre. Was muss man tun, um den Zuschuss zu bekommen?