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  1. 21. Nov. 2023 · Der Bayernbonus für Kultureinrichtungen ist ausschließlich für Kultureinrichtungen zugänglich. Es handelt sich um eine Billigkeitsleistung, welche den Mehrbedarf für netzbezogenen Strom, Gas und Fernwärme zur Deckung der Energiekosten anteilig bezuschusst.

  2. 16. März 2023 · Der Bayernbonus ist eine Härtefallfonds-Hilfe für bayerische Kunst- und Kultureinrichtungen, die von den steigenden Energiepreisen betroffen sind. Ab Mitte März können sie den Bayernbonus und den Energiehilfen des Bundes über die Plattform www.kulturfonds-energie.de beantragen.

  3. 16. März 2023 · Der Bayerische Ministerrat hat einen Bayernbonus von 51,5 Millionen Euro beschlossen, um die Energiehilfen des Bundes für Kunst- und Kultureinrichtungen zu ergänzen. Ab sofort können private und kommunale Einrichtungen den Bayernbonus und die Bundeshilfen über die Plattform www.kulturfonds-energie.de beantragen.

  4. 16. März 2023 · Ab sofort können private und kommunale Kunst- und Kultureinrichtungen den Bayernbonus sowie den Energiehilfen des Bundes beantragen. Förderanträge können ausschließlich über die Plattform www.kulturfonds-energie.de gestellt werden.

  5. 12. März 2024 · Am 31. März 2024 endet nun die Frist für die vierte und letzte Tranche (01. Oktober bis 31. Dezember 2023) für die Hilfe aus dem Bayernbonus für Kultureinrichtungen ( ohne Anteil Bundesförderung). Anträge können über die Antragsplattform www.kulturfonds-energie.de gestellt werden.

  6. 17. März 2023 · 17.03.2023 | Aktuelles: Kulturfonds Energie des Bundes und Bayernbonus Der Bund und der Freistaat Bayern haben zwei sich ergänzende Förderprogramme auf den Weg gebracht, um Kultureinrichtungen angesichts der gestiegenen Energiekosten zu unterstützen.

  7. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zum „Bayernbonus für Kultureinrichtungen“ und zum beendeten Kulturfonds Energie des Bundes.

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