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  1. Erledigen Sie Ihre Steuererklärungen und andere Anträge bequem über das E-Government Portal der österreichischen Finanzverwaltung.

  2. Login at „FinanzOnline“ By logging in, the following data about you, on „ FinanzOnline “ are transmitted, if available: your name , your date of birth and your bPK Show details Hide details

  3. FinanzOnline (FON) Per Mausklick zur Finanzverwaltung Das wichtigste E-Government-Portal der Finanzverwaltung steht kostenlos rund um die Uhr zur Verfügung und bedarf keiner speziellen Software. Steuererklärungen sowie andere Anträge können jederzeit und bequem von zu Hause aus erledigt werden.

  4. Melden Sie sich mit Ihrem Handy bequem bei FinanzOnline an. Handy-Signatur aktivieren Jetzt aktivieren

    • Anmeldung
    • Rücksetzen auf Start-Passwort
    • Abmeldung

    Online-Registrierung

    Auf der Einstiegsseite von FinanzOnline wird Ihnen die 'Online-Registrierung' angeboten. In diesem elektronischen Anmeldeformular können Sie Ihre Anmeldedaten eingeben. Stimmen Ihre Anmeldedaten mit den bereits bei Ihrem Finanzamt gespeicherten, personenbezogenen Daten (Grunddaten) überein, erhalten Sie Ihre Zugangskennungen. Die Übermittlung dieser Zugangskennungen erfolgt durch Zustellung mit Rückscheinbrief (RSa).

    Persönliche Anmeldung

    Neben der Online-Registrierung können Sie sich auch mit einem Formular anmelden. Dieses 'Anmeldeformular 'FON 1' steht Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung. Sie können das ausgefüllte Formular bei jedem Finanzamt persönlich abgeben oder per Post bzw. Fax an ein beliebiges Finanzamt schicken. Wenn Sie das Anmeldeformular persönlich am Finanzamt abgeben, erhalten Sie nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B.Führerschein, Reisepass, Personalausweis oder Behindertenpass) die Zugangsk...

    Anmeldung durch gesetzliche Vertreter

    Die Anmeldung zu FinanzOnline kann auch von einer gesetzlichen Vertreterin/einem gesetzlichen Vertreter (Vormund, Erwachsenenvertreter, Kurator) durchgeführt werden. Der Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis muss durch geeignete Dokumente (z.B.Gerichtsbeschluss) erbracht werden. Wenn die gesetzliche Vertreterin/der gesetzliche Vertreter dann für die Vertretene/den Vertretenen in FinanzOnline tätig werden will, muss der Einstieg mit den Zugangskennungen der/des Vertretenen erfolgen.

    Nach dem dritten Login-Versuch mit falschen Zugangskennungen erfolgt eine Sperre. Folgende Möglichkeiten stehen zum Rücksetzen auf Start-Passwort zur Verfügung:

    Sie können sich unter Verwendung des Formulars 'FON 3'persönlich oder schriftlich (Übermittlung des Formulars per Post oder Fax) bei jedem Finanzamt abmelden.

  5. PostFinance bietet Ihnen drei sichere Logins ins E-Finance oder E-Trading. Sie können sich mit Ihrem Smartphone (Login via App), Ihrem Mobiltelefon (Mobile ID) oder dem gelben Kartenlesegerät einloggen.

  6. Die elektronische (→ PVA, BVAEB, SVS) Abfrage des Pensionskontos ist jederzeit mit der ID Austria oder über FinanzOnline möglich. Alternativ wird der Stand des Pensionskontos vom Pensionsversicherungsträger per Post auf Antrag zugesendet oder von der Dienstbehörde übermittelt.

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