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  1. 14. Aug. 2007 · Vollzitat nach RedR: Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch Gesetz vom 23. Juni 2023 (GVBl. S. 250), durch § 4 des Gesetzes vom 7. Juli 2023 (GVBl. S. 327) und durch Art. 13a Abs. 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371) geändert ...

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      Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der...

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      Vollzitat nach RedR: Bayerische Bauordnung (BayBO) in der...

    • Anlage

      Bereich reduzieren Bayerische Bauordnung (BayBO) in der...

    • Art. 1–3

      Bereich reduzieren Bayerische Bauordnung (BayBO) in der...

    • Impressum

      Bayerische Staatskanzlei Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539...

    • Bayerische Bauordnung AB 1. Juli und 1. August 2023
    • Bayerische Bauordnung AB 1. Januar 2023
    • Bayerische Bauordnung AB 1. Februar 2021
    • Bayerische Bauordnung AB 1. September 2018
    • Bayerische Bauordnung AB 1. August 2017
    • Bayerische Bauordnung - Fassung 2013
    • Bayerische Bauordnung - Fassung 2009
    • Bayerische Bauordnung - Fassung 2008
    • Bayerische Bauordnung - Fassung 1998

    Der Bayerische Landtag hat am 22. Juni 2023 das Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und das Gesetz zur Änderung des Baukammerngesetzes und weiterer Rechtsvorschriften beschlossen. Während das Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung bereits am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist, trat die in § 4 des Gesetzes zur Änderung des Baukamm...

    Der Bayerische Landtag hat am 13. Dezember 2022 das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften erlassen, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Das Gesetz hat den neuen Art. 44a in die Bayer. Bauord- nung (BayBO) eingefügt, der eine Photovoltaikpflicht für staatliche Gebäude, Nichtwohngebäude und e...

    Das Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus und weiterer Rechtsvorschriften wurde am 2. Dezember 2020 vom Bayerischen Landtag beschlossen. Es trat am 1. Februar 2021 in Kraft. Die neu gestaltete Ermächtigung zum Erlass von Satzungen, die ein abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsfl...

    Das Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und weiterer Rechtsvorschriften vom 10. Juli 2018 trat am 1. September 2018 in Kraft und betraf im Wesentlichen das Bauproduktenrecht (Art. 15ff BayBO). Darüber hinaus wurden insbesondere das Abstandsflächenrecht wieder in den Prüfumfang des vereinfachten Genehmigungsverfahrens aufgenommen, den Gem...

    Mit Gesetz vom 12. Juli 2017 wurde die Bayerische Bauordnung geändert. Die Änderung diente in erster Linie der Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie und trat am 1. August 2017 in Kraft.

    Mit Gesetz vom 11. Dezember 2012 wurde die Bayerische Bauordnung geändert und insbesondere an neue europarechtliche Vorgaben des Bauproduktenrechts und die als Technische Baubestimmung eingeführte DIN 18040 angepasst. Diese Änderungen des Bauproduktenrechts und der Regelungen zur Barrierefreiheit traten am 1. Juli 2013 in Kraft. Die übrigen Änderun...

    Die Änderung der Bayerischen Bauordnung 2009, die zum 1. August 2009 in Kraft getreten ist, diente in erster Linie der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie bei den Regelungen der Bauvorlageberechtigung und der Nachweisberechtigung.

    Das Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und Änderungsgesetz vom 24. Juli 2007 hat die Bayerische Bauordnung zum dritten Mal seit 1994 umgestaltet und das Ziel der Verfahrensvereinfachung weiter fortgesetzt. Im Wesentlichen wurde durch die Neufassung das Baugenehmigungsverfahren neu konzipiert, der Anwendungsbereich der Genehmigungsfreist...

    Die Bayerische Bauordnung wurde durch das Zweite Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung baurechtlicher Verfahren vom 26. Juli 1997 zum zweiten Mal seit 1994 tiefgreifend umgestaltet. Die meisten Änderungen sind am 1. Januar 1998 in Kraft getreten. Die Änderung verzichtet möglichst weitgehend auf bauaufsichtliche Genehmigungsverfahren und nimmt...

  2. Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen sind der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

  3. Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. August 1997 Fundstelle: GVBl 1997, S. 433 Zuletzt geändert am 10.03.2006, GVBl 2006, S. 120 Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeine Vorschriften Art. 1 Anwendungsbereich Art. 2 Begriffe Art. 3 Allgemeine Anforderungen Zweiter Teil Das Grundstück und seine Bebauung

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  4. Vollzitat nach RedR: Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch Gesetz vom 23. Juni 2023 (GVBl. S. 250),

  5. 24. Juli 2023 · (1) Gebäude dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen errichtet werden: Das Grundstück muss nach Lage, Form, Größe und Beschaffenheit für die beabsichtigte Bebauung geeignet sein; das Grundstück muss in einer angemessenen Breite an einer befahrbar ... Art. 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken. Abschnitt Art. 5.

  6. Am 02.12.2020 hat der Bayerische Landtag auf den Entwurf des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hin eine Novelle der Bayerischen Bauordnung beschlossen. Damit haben wir in Bayern eine der modernsten Bauordnungen in ganz Deutschland.

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