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  1. 14. Aug. 2007 · (4) 1 In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2 Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 3 Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede W...

  2. n mit Rauchwarnmeldern nach-gerüstet sein. Fragen zur gesetzlichen Regelung in der Bayerischen Bauordnung (BayBO), zu den einzuhaltenden Fristen, zur Mindestausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern, zu den tech-nischen Anforderungen an die Geräte sowie zur Verantwortlichkeit werde.

  3. 14. Aug. 2007 · Art. 40. Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung. (1) Feuerstätten und Abgasanlagen (Feuerungsanlagen) müssen betriebssicher und brandsicher sein.

  4. Fragen zur gesetzlichen Regelung in der Bayerischen Bauordnung (BayBO), zu den einzuhaltenden Fristen, zur Mindest-ausstattung von Wohnungen mit Rauch-warnmeldern, zu den technischen Anforde-rungen an die Geräte sowie zur Verantwort-lichkeit werden hier aus baurechtlicher Sicht beantwortet.

    • Grundlegendes Zur Gesetzlichen Regelung
    • Wer Muss Die Betriebsbereitschaft Sicherstellen?
    • Was Tun bei fehlenden Rauchmeldern?
    • Nutzung Von Von Mietenden installierten Rauchwarnmeldern
    • Kosten für Rauchmelder: Umlage in Der Nebenkostenabrechnung?
    • Wartung Der Rauchmelder: Wer ist zuständig?

    Bayern hat, wie auch die anderen Bundesländer, mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung (Art. 46 Abs. 4 BayBO) die Pflicht der Wohnungseigentümer/-innen zur Aus- und Nachrüstung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern beschlossen. Alle Neubauten, die seit dem 01.01.2013 errichtet werden, müssen mit entsprechenden Anlagen oder Geräten ausgerüstet s...

    Gemäß Art. 46 Abs. 4 S. 4 BayBO hat der/die unmittelbare Wohnungsbesitzer/-infür die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft zu sorgen. Unmittelbare/-r Besitzer/-in einer Wohnung ist, wer die tatsächliche Gewalt über diese ausübt (§ 854 BGB). Bei einer durch den/die Eigentümer/-in selbstgenutzten Wohnung ist dies der/die Eige...

    Manchmal kommt es noch vor, dass Mieter/-innen eine Wohnung beziehen, in der keine Rauchwarnmelder installiert sind. Sprechen Sie den/die Vermieter/-in mit Verweis auf die gesetzliche Verpflichtung an!Sollte sich der/die Vermieter/-in weigern, die Geräte zu montieren, fordern Sie schriftlich unter Setzung einer Frist zur Montage der Geräte auf. Feh...

    Viele Mieter/-innen stellen sich die Frage, was mit bereits in der Vergangenheit selbst installierten Geräten geschieht, wenn der/die Vermieter/-in, eine Nachrüstung vornehmen möchte oder wenn der/die Mieter/-in selbst Geräte montiert, da bisher keine in der Wohnung vorhanden waren. Haben Mieter/-innen ohne Rücksprache eigenständig Rauchwarnmelder ...

    Es kann vorkommen, dass nach erfolgter Installation von Rauchwarnmeldern durch Vermieter/-innen in der Nebenkostenabrechnung eine Position „Rauchwarnmelder-Gerätemiete“ oder „Rauchwarnmelder-Gerätewartung“ auftaucht, die von Mietenden bezahlt werden soll. Doch müssen Mietende diese Kostenpositionen bezahlen und was versteckt sich hinter diesen Begr...

    Vermieter/-innen sind berechtigt, die Wartung der Rauchwarnmelder selbst auszuführen bzw. ausführen zu lassen. Die hierdurch entstehenden Kosten können sie wie andere laufend entstehende Betriebskosten auf die Mieter/-innen umlegen (§ 1 BetrKV). Hierbei sind verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden: 1. Im Zuge der Wartung werden die Funktionsfähig...

  5. 14. Aug. 2007 · Vollzitat nach RedR: Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch Gesetz vom 23. Juni 2023 (GVBl. S. 250), durch § 4 des Gesetzes vom 7.

  6. In Bayern gilt eine Pflicht zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern (umgangssprachlich Rauchmelder genannt). Häufig gestellte Fragen zur dieser Regelung werden hier beantwortet.