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14. Aug. 2007 · (4) 1 In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2 Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 3 Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede W...
n mit Rauchwarnmeldern nach-gerüstet sein. Fragen zur gesetzlichen Regelung in der Bayerischen Bauordnung (BayBO), zu den einzuhaltenden Fristen, zur Mindestausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern, zu den tech-nischen Anforderungen an die Geräte sowie zur Verantwortlichkeit werde.
14. Aug. 2007 · Art. 40. Feuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, Brennstoffversorgung. (1) Feuerstätten und Abgasanlagen (Feuerungsanlagen) müssen betriebssicher und brandsicher sein.
Fragen zur gesetzlichen Regelung in der Bayerischen Bauordnung (BayBO), zu den einzuhaltenden Fristen, zur Mindest-ausstattung von Wohnungen mit Rauch-warnmeldern, zu den technischen Anforde-rungen an die Geräte sowie zur Verantwort-lichkeit werden hier aus baurechtlicher Sicht beantwortet.
- Grundlegendes Zur Gesetzlichen Regelung
- Wer Muss Die Betriebsbereitschaft Sicherstellen?
- Was Tun bei fehlenden Rauchmeldern?
- Nutzung Von Von Mietenden installierten Rauchwarnmeldern
- Kosten für Rauchmelder: Umlage in Der Nebenkostenabrechnung?
- Wartung Der Rauchmelder: Wer ist zuständig?
Bayern hat, wie auch die anderen Bundesländer, mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung (Art. 46 Abs. 4 BayBO) die Pflicht der Wohnungseigentümer/-innen zur Aus- und Nachrüstung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern beschlossen. Alle Neubauten, die seit dem 01.01.2013 errichtet werden, müssen mit entsprechenden Anlagen oder Geräten ausgerüstet s...
Gemäß Art. 46 Abs. 4 S. 4 BayBO hat der/die unmittelbare Wohnungsbesitzer/-infür die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft zu sorgen. Unmittelbare/-r Besitzer/-in einer Wohnung ist, wer die tatsächliche Gewalt über diese ausübt (§ 854 BGB). Bei einer durch den/die Eigentümer/-in selbstgenutzten Wohnung ist dies der/die Eige...
Manchmal kommt es noch vor, dass Mieter/-innen eine Wohnung beziehen, in der keine Rauchwarnmelder installiert sind. Sprechen Sie den/die Vermieter/-in mit Verweis auf die gesetzliche Verpflichtung an!Sollte sich der/die Vermieter/-in weigern, die Geräte zu montieren, fordern Sie schriftlich unter Setzung einer Frist zur Montage der Geräte auf. Feh...
Viele Mieter/-innen stellen sich die Frage, was mit bereits in der Vergangenheit selbst installierten Geräten geschieht, wenn der/die Vermieter/-in, eine Nachrüstung vornehmen möchte oder wenn der/die Mieter/-in selbst Geräte montiert, da bisher keine in der Wohnung vorhanden waren. Haben Mieter/-innen ohne Rücksprache eigenständig Rauchwarnmelder ...
Es kann vorkommen, dass nach erfolgter Installation von Rauchwarnmeldern durch Vermieter/-innen in der Nebenkostenabrechnung eine Position „Rauchwarnmelder-Gerätemiete“ oder „Rauchwarnmelder-Gerätewartung“ auftaucht, die von Mietenden bezahlt werden soll. Doch müssen Mietende diese Kostenpositionen bezahlen und was versteckt sich hinter diesen Begr...
Vermieter/-innen sind berechtigt, die Wartung der Rauchwarnmelder selbst auszuführen bzw. ausführen zu lassen. Die hierdurch entstehenden Kosten können sie wie andere laufend entstehende Betriebskosten auf die Mieter/-innen umlegen (§ 1 BetrKV). Hierbei sind verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden: 1. Im Zuge der Wartung werden die Funktionsfähig...
14. Aug. 2007 · Vollzitat nach RedR: Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch Gesetz vom 23. Juni 2023 (GVBl. S. 250), durch § 4 des Gesetzes vom 7.
In Bayern gilt eine Pflicht zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern (umgangssprachlich Rauchmelder genannt). Häufig gestellte Fragen zur dieser Regelung werden hier beantwortet.