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  2. Das VVG regelt die Rechte und Pflichten von Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern in der Schweiz. Es enthält Bestimmungen über den Abschluss, die Änderung, den Widerruf und die Aufhebung von Versicherungsverträgen sowie über die Beilegung von Streitigkeiten.

  3. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten des revidierten VVG per 1. Januar 2022 beschlossen. Damit steht den Versicherungsgesellschaften ausreichend Zeit zur Verfügung, um die umfangreichen Neuerungen zu implementieren, insbesondere in der Produktgestaltung, im Vertrieb, bei der Schadenserledigung und bei der Vertragsauflösung.

  4. 1 Das Versicherungsunternehmen muss den Versicherungsnehmer vor Abschluss des Versicherungsvertrags verständlich und in einer Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, über seine Identität und den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertrags informieren. Es muss informieren über:

  5. 1. Sept. 2017 · https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/politische-rechte/pore-referenzseite.html Footer

  6. CZV Kurse: Obligatorische Weiterbildung im Personen- & Gütertransport der Verkehrszentrum Glarnerland AG in St. Gallen & Zürich. Hier direkt anmelden!

  7. die Zwangsverwertung von Grundstücken (VZG) (Stand am 01.01.2012)

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