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  1. 1.1 aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (§ 10 Absatz 1); 1.2 aktueller Auszug aus der Anlagendokumentation (Sielkataster) der Hamburger Stadtentwässerung; 1.3 Entwässerungslageplan auf der Grundlage von § 10 Absätze 2 und 4 mit folgen-den Darstellungen: 1.3.1 Darstellungen nach § 10 Absatz 6 Nummern 1, 2, 4, 5, 6, 10, 15 und 17;

  2. Folgend werden „die am häufigsten benötigten Vorschriften“ zur Baugestaltung angeboten. Die vollständige Sammlung finden Sie im Landesrecht Hamburg unter Gesetze/Verordnungen - 2 Verwaltung - 21 Besondere Verwaltungszweige – 213 Bauwesen – 2132 Baugestaltung.

  3. 5. Juli 2024 · In der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) sind die mit dem Antrag einzureichenden Bauvorlagen aufgeführt und Anforderungen an Bauvorlagen beschrieben. Sie enthält eine Auflistung der Angaben und Darstellungen, die in den Bauzeichnungen und den bautechnischen Nachweisen enthalten sein müssen.

  4. (1) Bauvorlagen sind die einzureichenden Unterlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrages ( § 70 Absatz 2 Satz 2 HBauO) oder für die Zulassung von Abweichungen ( § 69 Absatz 2 Satz 2 HBauO) erforderlich sind.

  5. für die Planung, Durchführung und Instandhaltung baulicher Anlagen. Unter Downloads werden Ihnen Hinweise, Merkblätter und Broschüren des Amtes für Bauordnung und Hochbau angeboten. Unter Links werden Sie zu ergänzenden Informationen auf Internetseiten anderer Ämter und Behörden geführt.

  6. www.landesrecht-hamburg.de › bsha › documentLandesrecht Hamburg

    Landesrecht Hamburg. Wenn Sie diese Meldung sehen, haben Sie in Ihrem Browser kein JavaScript aktiviert. Aktivieren Sie bitte JavaScript, um den Bürgerservice zu nutzen. Recherche juristischer Informationen.

  7. Die Bauvorlagen sind von der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser oder von der Fachplanerin oder dem Fachplaner ( § 55 Absatz 3 HBauO) zu unterschreiben. Mehrausfertigungen nach § 2 Satz 2 müssen nicht nach § 67 Absatz 1 HBauO unterschrieben sein.