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Erster Titel. Allgemeine Vorschriften. § 264 Pflicht zur Aufstellung; Befreiung. § 264a Anwendung auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften. § 264b Befreiung der offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a von der Anwendung der Vorschriften dieses Abschnitts.
- 431 Haftungshöchstbetrag
(4) Die in den Absätzen 1 und 2 genannte Rechnungseinheit...
- 533 Teilbeförderung
(2) Verlädt der Befrachter das Gut nicht oder nicht...
- 251 Haftungsverhältnisse
Unter der Bilanz sind, sofern sie nicht auf der Passivseite...
- 104A Bußgeldvorschrift
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder...
- 578 Sondervergütung
(2) Die Sondervergütung entspricht den dem Berger...
- 342R Rechnungslegungsbeirat
(7) Der Beirat, seine Fachausschüsse und Arbeitskreise sind...
- 503 Schadensfeststellungskosten
Bei Verlust oder Beschädigung des Gutes hat der Verfrachter...
- Handelsgesetzbuch
Das Handelsgesetzbuch (HGB) bietet Zugang zu Vorschriften...
- 431 Haftungshöchstbetrag
Das HGB (Handelsgesetzbuch) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.04.2024 ( BGBl. I S. 120 ) m.W.v. 17.04.2024 | Gesetz vom 10.05.1897 (RGBl. I S. 219)
Das Handelsgesetzbuch (HGB) bietet Zugang zu Vorschriften über Handelsrecht in Deutschland, einschließlich Kaufleute und Buchführung.
- Geschichte
- Inhalt
- Änderungen Des Handelsgesetzbuches
- Zuständige Gerichte
- Weblinks
- Einzelnachweise
Vorläufer des heutigen HGB war das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch(ADHGB) von 1861. Im Jahr 1894 wurden die Vorarbeiten für ein Handelsgesetzbuch aufgenommen. Peter Joseph Spahn (1846–1925) wirkte maßgeblich an der Ausarbeitung des BGB und des HGB mit. Spahn war außerdem stellvertretender Vorsitzender des „Ausschusses zur Vorberatung des Entw...
Als spezielleres Handelsrecht enthält das HGB auch das Seehandelsrecht, das in mancher Hinsicht durch Völkerrechtbeeinflusst wird. Das HGB ist wie folgt gegliedert (Inhaltsverzeichnis): 1. Buch: Handelsstand (§§ 1–104a) 1.1. Kaufleute 1.2. Handelsregister, Unternehmensregister 1.3. Handelsfirma 1.4. Handelsbücher(weggefallen) 1.5. Prokura und Handl...
Das Handelsgesetzbuch wurde in der Vergangenheit durch zahlreiche Artikelgesetzegeändert.Größere Änderungen erfolgten in letzter Zeit u. a. durch folgende Gesetze:
Für Rechtsstreitigkeiten zwischen Kaufleuten ist regelmäßig die Kammer für Handelssachen am Landgericht in erster Instanzzuständig, wenn eine der Parteien dies beantragt beziehungsweise die Klage an die Kammer für Handelssachen gerichtet ist. Angelegenheiten des Handelsregisters sind solche der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Hierfür sind die Amtsger...
Karsten Schmidt, in: Münchener Kommentar zum HGB. 3. Auflage, München 2010, Vorbemerkungen zu § 1 Rz. 22.Hartmut Oetker, in: Claus-Wilhelm Canaris, Mathias Habersack, Carsten Schäfer (Hrsg.): Staub HGB, Band 1, 5. Auflage, 2009. Einleitung Rz. 8.Inhaltsverzeichnis und Übersicht: Handelsgesetzbuch Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 11.4.2024 I Nr. 120.
22. Juli 2024 · Im Handelsgesetzbuch ist der wesentliche Inhalt des Handelsrechts in Deutschland beschrieben. Für Kaufleute gilt das Bürgerliche Gesetzbuch nur in zweiter Linie und unterstützend, also ...
Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist die wichtigste Rechtsgrundlage des deutschen Handelsrechts. Es schafft einen rechtssicheren Rahmen für alle Handelsgeschäfte in Deutschland. An die Handelsgesetze müssen sich alle Unternehmen und Selbstständige halten, die im Handelsregister eingetragen sind.