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  1. Die Schweiz hat die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegenüber Russland übernommen. Diese umfassen Einreisesperren, die Blockierung von Vermögenswerten sowie zahlreiche Finanzmassnahmen und Handelsverbote für bestimmte Güter.

    • Gütermassnahmen
    • Finanzmassnahmen
    • Massnahmen betreffend Spezifizierte Gebiete
    • Weitere Massnahmen
    Verbote bezüglich doppelt verwendbarer Güter, besonderer militärischer Güter und Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
    Einfuhrverbot von Feuerwaffen, Munition, Sprengmitteln, pyrotechnischen Gegenständen und Schiesspulver aus Russland und der Ukraine
    Einfuhrverbot von Eisen- und Stahlerzeugnissen
    Verbote bezüglich Güter für die Luft- und Raumfahrt
    Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
    Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
    Verbot der Begebung und des Handels von übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten
    Verbot der Gewährung von Darlehen
    Einfuhrverbot von Gütern mit Ursprung in den bezeichneten Gebieten ohne ein von den ukrainischen Behörden ausgestelltes Herkunftszertifikat
    Ausfuhrverbot für bestimmte Güter und damit zusammenhängenden Dienstleistungen in die bezeichneten Gebiete
    Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und bestimmten Dienstleistungen
    Reisesanktionen
    Start- und Landeverbot für russische Flugzeuge
  2. Mit sofortiger Wirkung vollzieht die Schweiz auch die Finanzsanktionen, welche die EU gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin, Premierminister Mikhail Mishustin und Aussenminister Sergey Lavrov verhängt hat.

  3. 28. Feb. 2022 · Mit sofortiger Wirkung vollzieht die Schweiz auch die Finanzsanktionen, welche die EU gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin, Premierminister Mikhail Mishustin und Aussenminister Sergey Lavrov verhängt hat.

  4. Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 beschlossen, sich den EU-Sanktionen gegen Russland anzuschliessen. Fragen und Antworten zur Neutralität im Hinblick auf diesen Beschluss.

  5. Juni 2023 im Rahmen des elften Sanktionspakets neue Massnahmen gegen Russland erlassen. Bereits am 28. Juni 2023 hat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die in seiner Kompetenz stehende Sanktionierung von über 100 weiteren Personen und Organisationen durch die Schweiz vorgenommen.

  6. Dezember 2022 die Sanktionsliste betreffend Russland ausgeweitet. Die Schweiz übernimmt damit die Änderungen, welche die EU im Zusammenhang mit den Lieferungen iranischer Drohnen nach Russland und der anhaltend besorgniserregenden Lage in der Ukraine beschlossen hatte.