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  1. Ist der Eintrag ins Arztregister erfolgt, kann man sich in eine Warteliste für die Zulassung im jeweiligen Fachgebiet eintragen lassen. Dieser Eintrag ist optional. Hierfür ist ebenfalls das Arztregister der KV Berlin zuständig. Dieser Antrag muss schriftlich per E-Mail oder per Post erfolgen.

  2. Nach den Vorschriften der jeweils geltenden ärztlichen Berufsordnung und der Zulassungsverordnung können sich Vertragsärzt:innen grundsätzlich nur durch Fachärzt:innen desselben Fachgebietes vertreten lassen, die im Arztregister eingetragen bzw. eintragungsfähig sind.

  3. Voraussetzung für die Eintragung in das Arztregister für Vertragsärzte (1) Bei Ärzten setzt die Eintragung in das Arztregister voraus: 1. die Approbation als Arzt, 2. den erfolgreichen Abschluss entweder einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder einer Weiterbildung in einem

    • Antrag Kassenärztliche Vereinigung
    • Der Versorgungsauftrag
    • Die Richtige Niederlassungsform
    • Dauer Der ärztlichen Tätigkeit
    • Der Standort

    Zuerst muss bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ein Eintrag ins Arztregister beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind die ärztliche Approbation sowie eine abgeschlossene Facharztausbildung. Als nächstes beantragt man eine Zulassung für den beabsichtigten Vertragsarztsitz beim zuständigen Zulassungsausschuss.

    Eine Zulassung kann mit halbem oder vollem Versorgungsauftrag beantragt werden. Ein voller Versorgungsauftrag bedeutet, dass der betreffende Arzt persönlich mindestens 20 Stunden pro Woche in einer Sprechstunde zur Verfügung steht. Der halbe Versorgungsauftrag, auch Teilzulassung genannt, erfordert mindestens 10 Sprechstunden pro Woche. Eine Teilzu...

    [Anzeige] Heute bieten sich jüngeren Ärzten eine Vielzahl an Möglichkeiten, den Weg in die eigene Niederlassung zu finden und zu testen. Neben der vollen Zulassung und den typischen Praxisformen (Einzelpraxis und Berufsausübungsgemeinschaft) nutzen sie die Chancen, die sich zur Flexibilisierung der eigenen Tätigkeit bieten. Eine gute Übersicht biet...

    Wer sich heutzutage um einen Vertragsarztsitz bewirbt, muss als eines der Bewerbungskriterien die gesamte Dauer seiner ärztlichen Tätigkeit angeben. Um alle Bewerber gleichzustellen, wird für diejenigen, die ihre ärztliche Tätigkeit zur Kindererziehung oder zur Pflege von Angehörigen unterbrochen haben, die Gesamtdauer ihrer ärztlichen Tätigkeit fi...

    Bei der Antragstellung muss eine Praxisadresse angegeben werden. Übernimmt man eine bestehende Praxis, wird einfach diese Adresse angegeben. Wenn man aber neu gründet, muss man sich an die Bedarfsplanung halten: Um Überversorgung in Ballungsgebieten zu vermeiden, gibt es eine Obergrenze von Ärzten einzelner Fachrichtungen pro Einwohnerzahl. Auskünf...

  4. Schritt: Eintragung in das Arztregister. Jede Kassenärztliche Vereinigung (KV) führt ein Arztregister, in dem alle Ärzte und Psychotherapeuten aufgeführt sind, die zur ambulanten Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten zugelassen sind oder die eine Zulassung anstreben.

  5. Voraussetzungen sind die Approbation und die bestandene Facharztprüfung. Viele KVen empfehlen als zweiten Schritt den Eintrag auf die Warteliste für eine Zulassung.

  6. Durch die Eintragung in das Arztregister ist die Grundvoraussetzung für eine Zulassung/Anstellung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Tätigkeit erfüllt. Das Arztregister pflegt nicht nur personenbezogene sondern auch praxisbezogene Daten (Betriebsstättennummer, Angaben zur Vertragspraxis und deren Mitglieder).