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Sie können Ihre Strafanzeige auf verschiedenen Wegen bei der Polizei erstatten: Online hier über die Internetwache. Alternativ vor Ort auf einer Polizeidienststelle , per Telefon, schriftlich per Post.
- Antragsdelikte
Antragsdelikte können gemäß § 77b StGB nur verfolgt werden,...
- Online-Anzeige der Polizei NRW
Der Inhalt Ihrer Anzeige oder Ihres Hinweises wird durch Sie...
- Anzeige und Hinweise
Sie können bei allen Polizeidienststellen eine Strafanzeige...
- Internetwache Polizei NRW
Sie können bei allen Polizeidienststellen eine Strafanzeige...
- Antragsdelikte
Wenn Sie eine Anzeige erstatten möchten, ist dies über das Internet mit Hilfe eines Formulars möglich. Sollte sich Ihre Angelegenheit außerhalb von Nordrhein-Westfalen ereignet haben, leiten wir Ihre Anzeige an die zuständige Polizeidienststelle weiter.
Der Inhalt Ihrer Anzeige oder Ihres Hinweises wird durch Sie zunächst an den Service der Internetwache der Polizei NRW übermittelt. Von dort werden die Informationen, nach bestätigtem Empfang und Prüfung, der zuständigen Polizeibehörde übersandt und dort abschließend bearbeitet.
Sie können bei allen Polizeidienststellen eine Strafanzeige erstatten. Dies kann auch digital/online über die Internetwache der Polizei erfolgen. Mehr erfahren
Online-Anzeige der Polizei NRW.
Sie können bei allen Polizeidienststellen eine Strafanzeige erstatten. Dies kann auch digital/online über die Internetwache der Polizei erfolgen.
Der Inhalt Ihrer Anzeige oder Ihres Hinweises wird durch Sie zunächst an den Service der Internetwache der Polizei NRW übermittelt. Von dort werden die Informationen, nach bestätigtem Empfang und Prüfung, der zuständigen Polizeibehörde übersandt und dort abschließend bearbeitet.