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Abrechnungsmappe der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns.
die Versichertennummer beim KVK-Ersatzverfahren eines sonstigen Kostenträgers erfasst wurde. Dieser Fehler ist ein spezieller Hinweis an die KZV, da – auch wenn die Fehlermeldung 050 nicht erscheint – nicht sichergestellt ist, dass die Versichertennummer in jedem Falle korrekt erfasst wurde.
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Verfahren ab dem 1. Oktober 2021. Mit der „Vereinbarung zur Behandlung von Patienten im Rahmen über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland“ haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) das Verfahren zur Behandlung von im Ausland ...
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