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  1. Der Bundesanzeiger ist ein amtliches Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben. Der Betreiber des Bundesanzeigers ist der Bundesanzeiger Verlag, der hierfür als Justizbehörde agiert.

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      Amtlicher Teil - Startseite – Bundesanzeiger

  2. Der Bundesanzeiger ist die zentrale Plattform für amtliche Verkündungen und Bekanntmachungen sowie für rechtlich relevante Unternehmensnachrichten. Nähere Informationen zum geschichtlichen Hintergrund und zu den Aktivitäten des Bundesanzeigers finden Sie auf den Webseiten des Verlags unter https://www.bundesanzeiger-verlag.de/ueber-uns/ .

  3. 25.03.2023 – Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.

  4. Den meisten Kapitalgesellschaften ist die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ein Dorn im Auge... Buch es auf Abschluss- u. Prüfungskosten (4957, SKR 03). Es sollte dafür allerdings eine entsprechende Rückstellung gebildet worden sein. Dann ist es gegen die Rückstellung zu buchen.

  5. Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.

  6. Das Bundesgesetzblatt (BGBl.) ist das offizielle Verkündungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundesanzeiger Verlag als verlässlicher Partner bei der Veröffentlichung von Gesetzen bietet eigene Produkte und Services und betreibt das Online-Archiv der von 1949 bis 2022 erschienenen Ausgaben.

  7. Der elektronische Bundesanzeiger ist die Plattform für zentrale Veröffentlichungen und Bekanntmachungen sowie für rechtlich relevante Unternehmensnachrichten. Bitte reichen Sie Ihre Jahresabschlussunterlagen ausschließlich beim Bundesanzeiger ein.