Yahoo Web Suche

Suchergebnisse

  1. Die Schweiz hat die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegenüber Russland übernommen. Diese umfassen Einreisesperren, die Blockierung von Vermögenswerten sowie zahlreiche Finanzmassnahmen und Handelsverbote für bestimmte Güter.

  2. Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegen Russland zu übernehmen und somit deren Wirkung zu verstärken. Die bestehende Verordnung wurde deshalb am 4. März 2022 einer Totalrevision unterzogen.

  3. Mit sofortiger Wirkung vollzieht die Schweiz auch die Finanzsanktionen, welche die EU gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin, Premierminister Mikhail Mishustin und Aussenminister Sergey Lavrov verhängt hat.

  4. 28. Feb. 2022 · Mit sofortiger Wirkung vollzieht die Schweiz auch die Finanzsanktionen, welche die EU gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin, Premierminister Mikhail Mishustin und Aussenminister Sergey Lavrov verhängt hat.

  5. Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 beschlossen, sich den EU-Sanktionen gegen Russland anzuschliessen. Fragen und Antworten zur Neutralität im Hinblick auf diesen Beschluss.

  6. Juni 2023 im Rahmen des elften Sanktionspakets neue Massnahmen gegen Russland erlassen. Bereits am 28. Juni 2023 hat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die in seiner Kompetenz stehende Sanktionierung von über 100 weiteren Personen und Organisationen durch die Schweiz vorgenommen.

  7. Dezember 2022 die Sanktionsliste betreffend Russland ausgeweitet. Die Schweiz übernimmt damit die Änderungen, welche die EU im Zusammenhang mit den Lieferungen iranischer Drohnen nach Russland und der anhaltend besorgniserregenden Lage in der Ukraine beschlossen hatte.