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  1. Gemäß gesetzlicher Regelung in Art. 10a Abs. 2 BayGrStG wurde der BayernAtlas-Grundsteuer bis zum 30. November 2023 für die Erstellung der Grundsteuererklärung bereitgestellt und zum 1. Dezember 2023 abgeschaltet.

    • BayernAtlas Beta

      Der BayernAtlas – der Kartenviewer des Freistaates Bayern...

  2. Der BayernAtlas – der Kartenviewer des Freistaates Bayern mit Karten, Luftbildern und vielfältigen Themenkarten.

  3. www.geoportal.bayern.de › goto › grundsteuerBayernAtlas Beta

    Der BayernAtlas – der Kartenviewer des Freistaates Bayern mit Karten, Luftbildern und vielfältigen Themenkarten.

  4. 1. Juli 2022 · Die Grundsteuer wird in Bayern nach einem wertunabhängigen Flächenmodell berechnet, das ab 2025 gilt. Um die neuen Berechnungsgrundlagen zu ermitteln, müssen alle Grundstückseigentümer bis zum 30. April 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.

  5. 27. Juni 2022 · Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger kostenlos ausgewählte Katasterdaten für die Grundsteuererklärung über den BayernAtlas abrufen. Die Grundsteuererklärung muss ab 1. Juli 2022 online oder auf Papier abgegeben werden.

  6. Mit der Nutzung der Anwendung "BayernAtlas-Grundsteuer" akzeptiert der Nutzer diese Nutzungsbedingungen. Der Nutzer verpflichtet sich, für jede Nutzung der Geodaten, Geodatendienste und Geoanwendungen (Georessourcen) durch Bearbeitung, Vervielfältigung, Digitalisierung,

  7. Do.: 08:00-18:00 Uhr, Fr.: 08:00-16:00 Uhr) • Kostenloser Online-Zugrif auf Daten aus dem Liegen-schaftskataster (BayernAtlas-Grundsteuer) vom 1. Juli 2022 bis 31. März 2023 zum Beispiel über ELSTER For-mular Grundsteuer für Bayern, -ern.de Grundsteuer.