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Die Schweiz hat die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegenüber Russland übernommen. Diese umfassen Einreisesperren, die Blockierung von Vermögenswerten sowie zahlreiche Finanzmassnahmen und Handelsverbote für bestimmte Güter.
- Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine - admin.ch
Der Bundesrat hat am 28. Februar 2022 entschieden, die...
- Schweiz übernimmt EU-Sanktionen gegen Russland - Der Bundesrat admin.ch
Mit sofortiger Wirkung vollzieht die Schweiz auch die...
- Russland: Schweiz weitet Sanktionsliste aus - Der Bundesrat admin.ch
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- Schweiz übernimmt EU-Sanktionen gegen Russland - admin.ch
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- Ukraine: Umsetzung weiterer EU-Sanktionen gegen Russland
Mit dem Entscheid vom 29. Juni 2022 setzt die Schweiz die...
- Fragen und Antworten zur Neutralität der Schweiz
Die Entscheide, die der Bundesrat seit Ausbruch des...
- Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine - admin.ch
- Gütermassnahmen
- Finanzmassnahmen
- Massnahmen betreffend Spezifizierte Gebiete
- Weitere Massnahmen
Verbote bezüglich doppelt verwendbarer Güter, besonderer militärischer Güter und Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und SicherheitssektorsEinfuhrverbot von Feuerwaffen, Munition, Sprengmitteln, pyrotechnischen Gegenständen und Schiesspulver aus Russland und der UkraineEinfuhrverbot von Eisen- und StahlerzeugnissenVerbote bezüglich Güter für die Luft- und RaumfahrtSperre von Vermögenswerten und BereitstellungsverboteMeldepflichten für gesperrte VermögenswerteVerbot der Begebung und des Handels von übertragbaren Wertpapieren und GeldmarktinstrumentenVerbot der Gewährung von DarlehenEinfuhrverbot von Gütern mit Ursprung in den bezeichneten Gebieten ohne ein von den ukrainischen Behörden ausgestelltes HerkunftszertifikatAusfuhrverbot für bestimmte Güter und damit zusammenhängenden Dienstleistungen in die bezeichneten GebieteVerbot von Finanzierungen, Beteiligungen und bestimmten DienstleistungenReisesanktionenStart- und Landeverbot für russische FlugzeugeMit sofortiger Wirkung vollzieht die Schweiz auch die Finanzsanktionen, welche die EU gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin, Premierminister Mikhail Mishustin und Aussenminister Sergey Lavrov verhängt hat.
Bern, 21.12.2022 - Das für Sanktionen zuständige WBF hat am 21. Dezember 2022 die Sanktionsliste betreffend Russland ausgeweitet. Die Schweiz übernimmt damit die Änderungen, welche die EU im Zusammenhang mit den Lieferungen iranischer Drohnen nach Russland und der anhaltend besorgniserregenden Lage in der Ukraine beschlossen hatte.
Mit sofortiger Wirkung vollzieht die Schweiz auch die Finanzsanktionen, welche die EU gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin, Premierminister Mikhail Mishustin und Aussenminister Sergey Lavrov verhängt hat.
29. Juni 2022 · Mit dem Entscheid vom 29. Juni 2022 setzt die Schweiz die neuen Massnahmen um, die die EU am 3. Juni 2022 angesichts der anhaltenden Militäraggression Russlands in der Ukraine beschlossen hatte (sechstes Sanktionspaket). Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 die Übernahme des sechsten Sanktionspakets der EU beschlossen.
Die Entscheide, die der Bundesrat seit Ausbruch des Ukraine-Konflikts getroffen hat, wie zum Beispiel die Übernahme der Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland, sind mit der Neutralitätspolitik der Schweiz vereinbar.