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  1. Vor 4 Tagen · Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.07.2024. (1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Über vertrauliche Angaben haben sie Stillschweigen zu bewahren.

  2. Vor 4 Tagen · AktG. Index. 21/02 Aktienrecht. Text. Wesen des Konzerns und des Konzernunternehmens. § 15.Paragraph 15, (1) Absatz einsSind rechtlich selbständige Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen.

  3. Vor 2 Tagen · AktG - Aktiengesetz. (1) Der Aufsichtsrat hat nach näherer Bestimmung der Satzung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter zu wählen.

  4. Vor 2 Tagen · die Satzung der Gesellschaft vorsieht, dass eine Börsenotierung (Z 1) oder ein Handel über ein multilaterales Handelssystem (Z 2) beabsichtigt ist. (2) Inhaberaktien dürfen erst nach der vollen Leistung des Ausgabebetrags ausgegeben werden. Sie sind in einer, gegebenenfalls in mehreren Sammelurkunden zu verbriefen und bei einer ...

  5. Vor 2 Tagen · Eine Reihung oder Zuordnung der zur Wahl vorgeschlagenen Personen zu den einzelnen Stellen durch denjenigen, der sie vorschlägt, ist zu beachten. Bei einer nicht börsenotierten Gesellschaft ist eine Verbindung zu einem einheitlichen Abstimmungsvorgang zulässig, wenn sich kein Aktionär dagegen ausspricht.

  6. Vor 3 Tagen · In allen anderen Fällen der elektronischen Teilnahme gemäß Absatz 3, sowie bei einer Übertragung gemäß Absatz 4, kann ein Aktionär aus einer Störung der Kommunikation nur dann einen Anspruch gegen die Gesellschaft ableiten, wenn diese ein Verschulden trifft.

  7. Vor 3 Tagen · Die Veröffentlichungen im Amtlichen Teil werden in der Regel in einer barrierefreien HTML-Datei dargestellt. Zusätzlich findet sich in jeder Einzelveröffentlichung ein Link auf eine nicht barrierefreie PDF-Version.