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  1. Beihilfe: Kostenrisiko bei Krankheitsfällen im Ausland. Nach der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg sind Krankheitskosten, die während eines Aufenthalts im Ausland entstehen, nur insoweit und bis zu der Höhe beihilfefähig, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland entstanden und... Lesen.

  2. Das Kundenportal bietet Ihnen folgende Möglichkeiten: Elektronische Mitteilungen (mit oder ohne Anlagen) an Ihr zuständiges Arbeitsgebiet senden und empfangen (z. B. Gehaltsmitteilung, Beihilfebescheid) Beihilfe online beantragen (nur für aktive Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger/-innen) und Antragsstatus abfragen.

  3. Das LBV. Wir zahlen Gehälter und Zuschüsse zu Krankheitskosten (Beihilfe) an ca. 450.000 Beamtinnen und Beamte, Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Baden-Württemberg sowie Entschädigungsleistungen an Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung.

  4. Über das Kundenportal des LBV können Sie. Mitteilungen senden und empfangen, Beihilfe online beantragen und den Status abfragen, DB Job Tickets und VVS Firmentickets bestellen, Dienstreisen beantragen und die Reisekosten online abrechnen

  5. Das Landesamt ist für folgende Aufgaben zuständig: Die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge für die Beamten, Arbeitnehmer und Versorgungsempfänger des Landes Baden-Württemberg. Die Auszahlung von Beihilfe an die Beschäftigten des Landes.

  6. Der Landesbauernverband in Baden-Württemberg e. V. (LBV) ist die berufsständige Vertretung der Landwirte in Baden-Württemberg. Der LBV setzt sich gemeinsam mit seinen 24 Kreisbauernverbänden aktiv für die Interessen seiner Mitglieder und die heimische.

  7. Ab dem Tag der Aushändigung der Ernennungsurkunde erhalten Sie Anwärterbezüge, die durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) in Fellbach gezahlt werden.