Yahoo Web Suche

Suchergebnisse

  1. Die ältere der beiden Personen ist verantwortlich dafür, dass das Gesetz eingehalten wird. Das Gesetz zum Schutzalter soll Mädchen und Jungen unter 16 Jahren vor ungewünschten sexuellen Handlungen schützen (Artikel 187 des Strafgesetzbuchs). Du solltest das Gesetz aber auch kennen, wenn du schon älter als 16 bist.

  2. Schweizerinnen und Schweizer haben ab 18 Jahren das Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben in der Hälfte der Kantone das Stimmrecht auf kantonaler Ebene.

  3. Rüden Welpen zu Verkaufen. 2 Hunde-Welpen (Rüden) aus einem 6-er Wurf abzugeben. Mutter: Border Collie x Appenzeller Bläss Vater: Australian Shepherd Geboren am 25.04.2024 Sie sind an Kinder, Katzen, Ziegen und Kühe gewöhnt. Auch sind wir an einer befahrenen Strasse. Wir haben sie gechipt, eingetragen, 2x geimpft und 2x entwurmt.

  4. In der Schweiz ist gesetzlich klar geregelt, wer Ihre Erben sein werden. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie jedoch zumindest einen Teil der Verteilung Ihres Nachlasses ändern.

  5. Scheidungsverfahren. In der Schweiz kann die Scheidung auf gemeinsamen Wunsch der Eheleute oder gegen den Willen der Ehefrau oder des Ehemannes beantragt werden. Wenn die Ehefrau oder der Ehemann sich einer Scheidung entgegenstellt, verlängert sich die Dauer des Verfahrens, und es gelten andere Voraussetzungen.

  6. Einbürgerung. Mit der Einbürgerung erhält eine ausländische Person die Schweizer Staatsbürgerschaft. Es gibt je nach Voraussetzung verschiedene Verfahren der Einbürgerung. Kleine Anleitung, wie Sie Schweizerin oder Schweizer werden können.

  7. Ferien, Feiertage und Arbeitsabwesenheiten. In der Schweiz haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Anrecht auf mindestens 4 Wochen Ferien im Jahr. Für besondere Anlässe haben sie zudem freie Tage oder freie Stunden zugute. Alle öffnen.