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  1. besondere Zonenplan, Bauordnung der Gemeinde Küttigen, Gesetz über die Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen sowie das Handbuch zum Bau- und Nutzungsrecht. 3. Organisation Die Baukommission besteht aus 7 bis 9 Mitgliedern. Der Ressortinhaber des Gemeinderates „Hochbau“ sowie ein/e Mitarbeiter/in der Bauverwal-

  2. Zentrale Dienste Küttigen. Neue Stockstrasse 23. 5022 Rombach. Tel. 062 839 93 20. E-Mail. Reduzierter Schalterdienst während den Sommerferien. Die Gemeindeverwaltung reduziert ihre Schalteröffnungszeiten vom 08. Juli bis 09. August.

  3. Auskunft erteilt Ihnen gerne Herr Albert Welte, c/o Kurt Frey AG, Rosenbergstrasse 15, 5024 Küttigen, Tel. 062 827 31 42, Natel 079 332 77 34 oder E-Mail a.welte@welteag.ch. Wärmeverbund Dorf Für allgemeine Auskünfte oder bei Interesse an einem Anschluss steht Ihnen die AEW Energie AG, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau unter Tel. Nr. 062 834 21 11 oder waerme@aew.ch gerne zur Verfügung.

  4. Der Gemeinderat stellte diese Planung und die damit verbundene Strategie der Schulraumentwicklung des Areals Stock der Bevölkerung an einer Informationsveranstaltung am 03. März 2022 vor. Präsentation Infoveranstaltung vom 03. März 2022 [pdf, 2.0 MB] Medienmitteilung langfristige Planung Schulareal Stock vom 25. März 2022 [pdf, 72 KB]

  5. Wohnen ganz persönlich. An privilegierter Lage in Küttigen entsteht das nachhaltige und moderne Wohnquartier «Baumgarten» auf dem Areal der ehemaligen Baumschule “Hauenstein”. Dank der Lage am Südhang geniessen Sie ganztägiges Sonnenlicht, eine wunderbare Aussicht Richtung Aarau und profitieren zudem von der Nähe zum Aare-Flussufer.

  6. 19. Mai 2022 · Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Küttigen über Auffahrt. Die Büros der Gemeindeverwaltung Küttigen bleiben vom Mittwoch, 25. Mai, ab 16.00 Uhr bis und mit Sonntag, 29. Mai 2022, geschlossen. Der Anrufbeantworter unter der Tel. Nr. 062 839 93 40 gibt Ihnen Auskunft über den Pikettdienst der Gemeindekanzlei bei Todesfällen. Wir ...

  7. 4. Aug. 2023 · Die Abteilung Steuern wird die ausstehenden Steuererklärungen, für welche keine Fristerstreckung vorliegt, am 7. August 2023 mahnen. Vielen Dank für die Kenntnisnahme.