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  1. Vor 5 Tagen · Reisewarnungen des Auswärtigen Amts sind kein Reiseverbot. Die Entscheidung, ob eine Reise in ein Land, dessen Sicherheitsstatus vom Auswärtigen Amt als kritisch eingestuft wird, angetreten wird, liegt in der Verantwortung des oder der Reisenden. Das Auswärtige Amt kann jedoch im Ausland lebende Deutsche auffordern, das Land zu verlassen.

  2. Vor 5 Tagen · Reisewarnungen des Auswärtigen Amts sind kein Reiseverbot. Die Entscheidung, ob eine Reise in ein Land, dessen Sicherheitsstatus vom Auswärtigen Amt als kritisch eingestuft wird, angetreten wird, liegt in der Verantwortung des oder der Reisenden. Das Auswärtige Amt kann jedoch im Ausland lebende Deutsche auffordern, das Land zu verlassen.

  3. Vor 5 Tagen · Reisewarnungen des Auswärtigen Amts sind kein Reiseverbot. Die Entscheidung, ob eine Reise in ein Land, dessen Sicherheitsstatus vom Auswärtigen Amt als kritisch eingestuft wird, angetreten wird, liegt in der Verantwortung des oder der Reisenden. Das Auswärtige Amt kann jedoch im Ausland lebende Deutsche auffordern, das Land zu verlassen.

  4. Vor 5 Tagen · Reisewarnungen des Auswärtigen Amts sind kein Reiseverbot. Die Entscheidung, ob eine Reise in ein Land, dessen Sicherheitsstatus vom Auswärtigen Amt als kritisch eingestuft wird, angetreten wird, liegt in der Verantwortung des oder der Reisenden. Das Auswärtige Amt kann jedoch im Ausland lebende Deutsche auffordern, das Land zu verlassen.

  5. Vor 5 Tagen · Reisewarnungen des Auswärtigen Amts sind kein Reiseverbot. Die Entscheidung, ob eine Reise in ein Land, dessen Sicherheitsstatus vom Auswärtigen Amt als kritisch eingestuft wird, angetreten wird, liegt in der Verantwortung des oder der Reisenden. Das Auswärtige Amt kann jedoch im Ausland lebende Deutsche auffordern, das Land zu verlassen.

  6. Vor einem Tag · Das Auswärtige Amt informiert Deutsche über Reise- und Sicherheitshinweise und klärt über mögliche Gefahren auf. Bei den Urlaubsländern warnt das Auswärtige Amt vor allem vor Regionen in ...

  7. Vor 5 Tagen · Reisewarnungen des Auswärtigen Amts sind kein Reiseverbot. Die Entscheidung, ob eine Reise in ein Land, dessen Sicherheitsstatus vom Auswärtigen Amt als kritisch eingestuft wird, angetreten wird, liegt in der Verantwortung des oder der Reisenden. Das Auswärtige Amt kann jedoch im Ausland lebende Deutsche auffordern, das Land zu verlassen.