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  1. Infos und Formulare zur Förderung Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430). Der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden.

  2. Bei Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst. Hierbei werden alle Kredit- und Zuschusszusagen der KfW sowie Kreditzusagen von Landesförderinstituten aus dem Produkt Energieeffizient Sanieren (Produktnummern 151/152/430) seit dem 01.04.2009 berücksichtigt.

  3. Der Zuschuss KfW 430 ist ein Klassiker der KfW-Förderung für energetische Sanierungen von Gebäuden. Durch die Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Anfang 2021 und die etappenweise Umsetzung des Programms bis Juli 2021 sind seine Tage in der altbekannten Form jedoch gezählt.

  4. Das Förderprogramm dient der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: • Sanierung zum "KfW-Effizienzhaus" oder. • Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen.

  5. Sichern Sie sich für ein KfW-Effizienzhaus, Einzelmaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen im Paket die lukrative Förderung des Programms 430. Unsere praktische Checkliste, die Sie auch herunterladen können, führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

  6. Stand 2024: Beim Zuschuss 430 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) handelt es sich um eine KfW-Förderung, die Eigenheimbesitzer bei der energetischen Sanierung unterstützen soll. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung die Förderbeträge Anfang 2020 deutlich erhöht.

  7. Sichern Sie sich jetzt bis zu 15 % Ermäßigung auf Ihre neue Heizung. Wir beraten Sie gerne zu Voraussetzungen und verschiedenen Fördermöglichkeiten. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an unter 0800 – 7243 340. Der KfW Zuschuss nach 430 ist eine einmalige Kostenbeteiligung ohne Rückzahlung.

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