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  1. • Ausgefülltes Gesuch um Abgabe einer Parkkarte für Gehbehinderte. Das Formular kann bei jedem Posten der Polizei Kanton Solothurn bezogen oder über das Internet heruntergeladen werden. • 1 Passfoto nicht älter als ½ Jahr (Format 35x45mm)

  2. Januar 2007 folgende Unterlagen erforderlich: Ausgefülltes Gesuch um Abgabe einer Parkkarte für Gehbehinderte. Das Formular kann beim Posten der Polizei Stadt Solothurn bezogen oder über das Internet heruntergeladen werden.

  3. Die Kantonspolizei Solothurn kann an den Standorten in Olten und Solothurn einen solchen Fingerabdruckbogen erstellen. Um einen Termin zu vereinbaren erreichen Sie uns telefonisch unter +41 32 627 71 70 oder per E-Mail ktd@kapo.so.ch

  4. Parkkarte für Gehbehinderte. Eine erhebliche Gehbehinderung äussert sich darin, dass der gehbehinderten Person dauernd oder vorübergehend während mindestens sechs Monate eine Fortbewegung zu Fuss nur bis ca. 200 Meter bzw. mit besonderen Hilfsmitteln oder mit Hilfe einer Begleitperson möglich ist.

  5. Verkehr. Im Verkehr bewegen wir uns täglich, sei es auf der Strasse, der Schiene, dem Wasser oder in der Luft. Mobilität hat eine grosse Bedeutung für Wirtschaft und Freizeit. Obschon immer mehr Fahrzeuge eingelöst sind, hat sich die Verkehrssicherheit seit den 70er-Jahren stark verbessert.

  6. Die Parkkarte wird auf die gehbehinderte Person oder auf eine Organisation ausgestellt und ist nicht übertragbar. Für gehbehinderte Personen: Das Gesuch ist schriftlich einzureichen. Es bedarf zwingend der ärztlichen Bescheinigung auf der Rückseite des Gesuchsformulares.

  7. Parkierungserleichterung für gehbehinderte Personen. Der Bundesrat beschloss, in Anwendung von Art. 1. Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen, im Art. 20 a der Verkehrsregelnverordnung (VRV), dass gehbehinderte Personen und Organisationen, welche diese transportieren, Parkierungserleichterungen in Anspruch nehmen können.