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  1. 15. März 2024 · Die Einführung der Gleitzone zielt darauf ab, die Belastung von Arbeitnehmern mit niedrigerem Einkommen zu verringern und gleichzeitig die Anreize für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu erhöhen. Dies ist besonders relevant für sogenannte Midijobs.

  2. 1. Juli 2019 · Seit dem 01.07.2019 heißt die Gleitzone Übergangsbereich (aufgrund RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz). In diesem Zusammenhang wurde sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenleistungen führen.

  3. Die Gleitzone liegt als Arbeitsentgeltbereich vor, wenn der oder die Beschäftigte zwischen 538 Euro und 2.000 Euro pro Monat verdient. Daraus ergeben sich reduzierte Abgaben in der Sozialversicherung. Bis zum 30. Juni 2019 lag die Entgeltgrenze für Beschäftigte in der Gleitzone bei 450,01 Euro bis 850 Euro regelmäßigem Gehalt pro ...

  4. Wie hoch die Obergrenze im Jahr 2023 liegt, was es sonst noch mit der Gleitzone, oder auch dem Übergangsbereich, auf sich hat und was passiert, wenn die Gleitzone überschritten wird, erfährst Du in diesem Artikel.

  5. 4. Juli 2012 · Für die Anwendung der Gleitzone enthalten die Bücher des Sozialgesetzbuchs jeweils eine eigene gesetzliche Regelung. Dies sind für die: Krankenversicherung: § 226 Abs. 4 SGB V; Pflegeversicherung: § 57 Abs. 1 SGB XI; Rentenversicherung: § 163 Abs. 10 SGB VI; Arbeitslosenversicherung: § 344 Abs. 4 SGB III

  6. Für die Gleitzone gelten zwei Voraussetzungen: Die Arbeitnehmer*innen müssen versicherungspflichtig beschäftigt sein. Die Arbeitnehmerinnen müssen innerhalb bestimmter Entgeltgrenzen liegen. Seit dem 1.01.2024 befinden sich Beschäftigte in der Gleitzone, wenn sie zwischen 538,01 € bis 2.000 € regelmäßiges Entgelt pro Monat verdienen.

  7. 7. Okt. 2022 · Was steht im Gesetz zur Gleitzone bzw. zum Übergangsbereich? Die rechtliche Grundlage für die Gleitzone bzw. den Übergangsbereich bildet das Sozialgesetzbuch (SGB). Um genauer zu sein, definiert § 20 Abs. 2 SGB IV das regelmäßig erzielte Arbeitsentgelt.