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  1. Gemäß gesetzlicher Regelung in Art. 10a Abs. 2 BayGrStG wurde der BayernAtlas-Grundsteuer bis zum 30. November 2023 für die Erstellung der Grundsteuererklärung bereitgestellt und zum 1. Dezember 2023 abgeschaltet.

  2. Der BayernAtlas – der Kartenviewer des Freistaates Bayern mit Karten, Luftbildern und vielfältigen Themenkarten.

  3. 1. Juli 2022 · Bayernatlas Grundsteuer. Zum 30. November 2023 ist der kostenlose Abruf der Grundstücksdaten ausgelaufen. Ab sofort sind nur noch tagesaktuelle Datenstände verfügbar. Informationen zum Erinnerungsschreiben. Wer erhält ein Erinnerungsschreiben?

  4. www.geoportal.bayern.de › goto › grundsteuerBayernAtlas Beta

    BayernAtlas Beta. Der BayernAtlas – der Kartenviewer des Freistaates Bayern mit Karten, Luftbildern und vielfältigen Themenkarten.

    • In­For­Ma­Tio­Nen Der Ver­Mes­Sungs­Ver­Wal­Tung zu Flur­Stü­Cken
    • An­Ge­Bo­Te Der Baye­Ri­Schen Ver­Mes­Sungs­Ver­Wal­Tung
    • Häu­Fig Ge­Stell­Te Fra­Gen

    Für die Ab­ga­be der Grund­steu­er­erklä­rung be­nö­ti­gen Sie An­ga­ben wie die Flä­che des Grund­stücks, Ge­bäu­de­flä­chen, die Art der Nut­zung und, so­weit vor­han­den, die Er­trags­mess­zahl, je­weils zum Stich­tag 1. Ja­nu­ar 2022 (Haupt­fest­stel­lungs­zeit­punkt). Die Ver­mes­sungs­ver­wal­tung un­ter­stützt Sie dabei und gibt Ihnen bei Be...

    An­ge­bot für Grund­stücks­ei­gen­tü­mer: Aus­zug aus dem Lie­gen­schafts­ka­tas­ter

    Ei­gen­tü­me­rin­nen und Ei­gen­tü­mer von Grund­stü­cken kön­nen am zu­stän­di­gen Amt für Di­gi­ta­li­sie­rung, Breit­band und Ver­mes­sung (ADBV) ta­ges­ak­tu­el­le Aus­zü­ge aus dem Lie­gen­schafts­ka­tas­ter be­zie­hen, bei­spiels­wei­se als Flur­stücks­nach­weis oder als Flur­stücks- und Ei­gen­tums­nach­weis. Die Aus­zü­ge sind kos­ten­pflich­tig, da es sich um in­di­vi­du­el­le Ein­zel­an­fer­ti­gun­gen han­delt. Je Flur­stück wer­den 8,- € bzw. ab dem 11. Flur­stück 4,- € Ge­bühr er­...

    An­ge­bot für Steu­er­be­ra­ter: On­line-Ab­ruf von Ka­tas­ter­aus­zü­gen

    Steu­er­be­ra­ter und an­de­re Be­rech­tig­te, die die Vor­aus­set­zun­gen der Baye­ri­schen AL­KIS-Ab­ruf­ver­ord­nung (BayAL­KISV) er­fül­len, kön­nen an einem au­to­ma­ti­sier­ten Ab­ruf­ver­fah­ren teil­neh­men. Nach Ein­rich­tung eines Zu­gangs kön­nen mi­nu­ten­schnell und rund um die Uhr ta­ges­ak­tu­el­le Flur­stücks- und Ei­gen­tums­nach­wei­se aus dem Lie­gen­schafts­ka­tas­ter ab­ge­ru­fen wer­den. Die­ses An­ge­bot ist kos­ten­pflich­tig, je Flur­stück wer­den 4,- €ver­rech­net be...

    Ich habe Fra­gen zur Grund­steu­er. An wen kann ich mich wen­den?

    1. Um­fäng­li­che In­for­ma­tio­nen zur Grund­steu­er fin­den Sie auf der In­ter­net­sei­te http://​www.​grundsteuer.​bayern.​de. Hier fin­den Sie auch die In­for­ma­ti­ons-Hot­line zur Baye­ri­schen Grund­steu­er, einen Chat­bot, Ant­wor­ten zu häu­fig ge­stell­ten Fra­gen und er­klä­ren­de Vi­de­os.

    Warum gibt es eine Grund­steu­er­re­form?

    1. Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat die bis­he­ri­gen Grund­steu­er­be­mes­sungs­grund­la­gen, die Ein­heits­wer­te, für ver­fas­sungs­wid­rig er­klärt. Ab dem Jahr 2025 muss des­halb die Grund­steu­er auf einer neuen Grund­la­ge be­rech­net wer­den. Bis ein­schlie­ß­lich 2024 ist die Grund­steu­er wei­ter­hin auf der bis­he­ri­gen Grund­la­ge zu zah­len.

    Wie be­rech­net sich die Grund­steu­er in Bay­ern ab 2025?

    1. Die Grund­steu­er be­rech­net sich künf­tig für land- und forst­wirt­schaft­lich ge­nutz­te Flä­chen nach dem Er­trags­wert und für alle an­de­ren Grund­stü­cke rein nach der Flä­che von Grund und Boden bzw. der Ge­bäu­de und der Art der Nut­zung der Ge­bäu­de.

  5. 27. Juni 2022 · Bis zum 31. Oktober 2022 haben Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümer dafür Zeit. Bayerns Steuerverwaltung unterstützt dabei mit einem vielfältigen Serviceangebot. Über den ‚BayernAtlas-Grundsteuer‘ können für die Erklärung notwendige Katasterdaten schon jetzt kostenlos abgerufen werden.

  6. 14. März 2022 · Aufgrund der neuen Rechtslage sind neue Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Grundsteuer erforderlich. Daher sind alle Grundstückseigentümer aufgefordert, zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat deswegen folgende Allgemeinverfügung erlassen ...