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  1. Die Änderungen in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) werden in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) veröffentlicht.

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      Die OKP vergütet nach Artikel 71a bis 71d der Verordnung vom...

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  2. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) dient in der Schweiz dazu, die Bevölkerung im Krankheitsfall finanziell abzusichern. Zudem regelt es zahlreiche weitere Bereiche im Gesundheitswesen. Gemäss dem KVG müssen alle in der Schweiz wohnhaften Personen einer Krankenkasse angehören.

  3. (KVV) vom 27. Juni 1995 (Stand am 1. Januar 2023) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 81 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 20001 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), auf Artikel 96 des Bundesgesetzes vom 18. März 19942 über die Krankenversicherung (Gesetz/KVG),

    • Rechtliche Grundlagen
    • Voraussetzungen
    • Kostengutspracheformular

    Die OKP vergütet nach Artikel 71a bis 71d der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) Arzneimittel im Einzelfall, 1. die auf der SL aufgeführt sind, jedoch ausserhalb der von Swissmedic genehmigten Fachinformation oder SL-Limitation abgegeben werden. 2. die nicht in die SL aufgenommen wurden, aber von Swissmedic zugelassen s...

    Damit eine Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall erfolgen kann, muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein: 1. Bildet der Einsatz eines Arzneimittels eine unerlässliche Voraussetzung für die Durchführung einer anderen von der OKP übernommenen Pflichtleistung und steht diese eindeutig im Vordergrund, so übernimmt die OKP auch das Arzneimitt...

    Das Gesuch um Kostengutsprache muss vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin vor Therapiebeginn beim Versicherer eingereicht werden. Die schweizerische Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungsärzte (SGV) stellt für die Beurteilung von Gesuchen betreffend die Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall auf ihrer Homepage standardisiert...

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  5. Infolge der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG), die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, muss auch die KVV angepasst werden, um das erste Paket des Kostendämpfungsprogramms umzusetzen.

  6. fedlex.data.admin.ch › filestore › fedlexFedlex

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