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  1. Die Schweiz hat die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegenüber Russland übernommen. Diese umfassen Einreisesperren, die Blockierung von Vermögenswerten sowie zahlreiche Finanzmassnahmen und Handelsverbote für bestimmte Güter.

    • Gütermassnahmen
    • Finanzmassnahmen
    • Massnahmen betreffend Spezifizierte Gebiete
    • Weitere Massnahmen
    Verbote bezüglich doppelt verwendbarer Güter, besonderer militärischer Güter und Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
    Einfuhrverbot von Feuerwaffen, Munition, Sprengmitteln, pyrotechnischen Gegenständen und Schiesspulver aus Russland und der Ukraine
    Einfuhrverbot von Eisen- und Stahlerzeugnissen
    Verbote bezüglich Güter für die Luft- und Raumfahrt
    Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
    Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
    Verbot der Begebung und des Handels von übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten
    Verbot der Gewährung von Darlehen
    Einfuhrverbot von Gütern mit Ursprung in den bezeichneten Gebieten ohne ein von den ukrainischen Behörden ausgestelltes Herkunftszertifikat
    Ausfuhrverbot für bestimmte Güter und damit zusammenhängenden Dienstleistungen in die bezeichneten Gebiete
    Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und bestimmten Dienstleistungen
    Reisesanktionen
    Start- und Landeverbot für russische Flugzeuge
  2. Mit sofortiger Wirkung vollzieht die Schweiz auch die Finanzsanktionen, welche die EU gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin, Premierminister Mikhail Mishustin und Aussenminister Sergey Lavrov verhängt hat.

  3. Bern, 21.12.2022 - Das für Sanktionen zuständige WBF hat am 21. Dezember 2022 die Sanktionsliste betreffend Russland ausgeweitet. Die Schweiz übernimmt damit die Änderungen, welche die EU im Zusammenhang mit den Lieferungen iranischer Drohnen nach Russland und der anhaltend besorgniserregenden Lage in der Ukraine beschlossen hatte.

  4. Per 16. August 2023 übernimmt der Bundesrat die übrigen für die Schweiz relevanten Massnahmen des elften Sanktionspakets. Diese Massnahmen umfassen ein Exportverbot von dual-use Gütern und Gütern zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands an 87 zusätzliche Unternehmen.

  5. Die Entscheide, die der Bundesrat seit Ausbruch des Ukraine-Konflikts getroffen hat, wie zum Beispiel die Übernahme der Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland, sind mit der Neutralitätspolitik der Schweiz vereinbar.

  6. Mit sofortiger Wirkung vollzieht die Schweiz auch die Finanzsanktionen, welche die EU gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin, Premierminister Mikhail Mishustin und Aussenminister Sergey Lavrov verhängt hat.