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  1. Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) ist das staatliche Hoheitszeichen der Republik Österreich. Die Gestaltung des Wappens wird in Art. 8a Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und in dem zu seiner Ausführung erlassenen Wappengesetz 1984 geregelt.

  2. Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) ist das staatliche Hoheitszeichen der Republik Österreich. Die Gestaltung des Wappens wird in Art. 8a Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und in dem zu seiner Ausführung erlassenen Wappengesetz 1984 geregelt.

  3. (2) Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) besteht aus einem freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schild belegt ist. Der Adler trägt auf seinem Haupt eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen.

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  4. Im Lauf der Zeit entwickelte sich eine dreistufige Hierarchie: Der König der Herolde ("Wappenkönig") stand über den Herolden und diese wieder über den Persevanten (von frz. poursuivant, Anwärter). Später übernahmen die Herolde auch die Organisation der Turniere.

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  5. Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) ist das staatliche Hoheitszeichen der Republik Österreich. Die Gestaltung des Wappens werden in Art. 8a Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz und in dem zu seiner Ausführung erlassenen Wappengesetz 1984 geregelt.

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  6. (1) Die Farben Österreichs sind rot-weiß-rot. (2) Das Staatswappen Österreichs besteht aus einem frei schwebenden, doppelköpfigen, schwarzen, golden nimbierten und ebenso gewaffneten, rotbezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schilde belegt ist.

  7. Österreichisches Staatswappen seit 1945. Am 1. Mai 1945 wird das Wappen der 1. Republik wiedereingeführt. Die Symbole Hammer, Sichel und den Adlerkopf schmückende Stadtmauerkrone repräsentieren die Bauernschaft, die Arbeiterschaft und das Bürgertum.