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  1. In der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 598/12 wird zwar die Auffassung vertreten, der gebotene verfassungsrechtlich abgesicherte Anspruch auf steuerliche Berücksichtigung der Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit als pflichtbestimmter, indisonibler Aufwand folge aus der verfassungskonformen Beachtung und Berücksichtigung des objektiven und ...

  2. BVerfG - 2 BvR 598/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt. Gesetze: GG Art 3 Abs 1, EStG 1997 § 10 Abs 3, EStG 1997 § 32b Abs 1 S 1 Nr 1, BVerfGG § 31 Abs 2, BVerfGG § 35, MRK Art 5, MRK Art 6, MRK Art 8, MRK Art 14, FGO § 74, GG Art 100 Abs 1. Rechtsfrage.

  3. Da gegen dieses Urteil Verfassungsbeschwerde (2 BvR 598/12) eingelegt wurde, ergehen seit dem 15.7.2013 alle Steuerbescheide vorläufig gem. § 165 Abs. 1 AO und ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich.

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  4. 4. Mai 2017 · Nach der ablehnenden Entscheidung des BFH vom 16.11.2011 (X R 15/09, Haufe Index 2906952) ist die Frage der steuerlichen Berücksichtigung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bereits seit dem Jahr 2012 beim BVerfG unter dem Az. 2 BvR 598/12 anhängig.

  5. 26. Apr. 2012 · Arbeitnehmer können laut BDL in dieser Frage Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen und unter Hinweis auf die anhängige Verfassungsbeschwerde mit dem Aktenzeichen 2 BvR 598/12 das Ruhen des Verfahrens beantragen.

  6. 3. März 2014 · Nach einer ablehnenden Entscheidung des BFH (Urteil v. 16.11.2011, X R 15/09) ist diese Frage nunmehr beim BVerfG (Az. 2 BvR 598/12) anhängig.

  7. 22. Nov. 2017 · Lapidar wird mitgeteilt, dass die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 598/12 nicht zur Entscheidung angenommen wird. Es ging um die Berücksichtigung der Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitslosenversicherung).