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  1. Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge «Pflege» der hö- heren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel,

  2. Neben einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Grundversorgung mit ambulanten Hilfen gibt es ein ausreichendes Angebot an stationärer Pflege und an Pflegeberatung.

  3. Der Rahmenlehrplan (RLP) ist verbindliche Vorgabe für die Bildungsgänge «Pflege» der hö-heren Fachschulen (HF). Der Rahmenlehrplan legt unter anderem den zu schützenden Titel, das Berufsprofil und die zu erreichenden Kompetenzen sowie die Bildungsorganisation, die

  4. Aus der Initiative "Menschen pflegen", die im Jahr 2002 als eine der ersten Pflegeinitiativen entstand, ist mittlerweile in Rheinland-Pfalz ein tragfähiges Pflegenetz entstanden mit starken Partnerschaften und regelhaften Beteiligungsprozessen.

  5. Servicestelle für Angebote zur Unterstützung im Alltag und Initiativen des Ehrenamts in der Pflege

  6. In Rheinland-Pfalz gibt es flächendeckend und wohnortnah 135 Pflegestützpunkte. Sie sind zentrale Anlaufstellen rund um die Pflege und bieten eine gemeinsame, unabhängige und trägerübergreifende individuelle Pflegeberatung an. Eine wesentliche Aufgabe der Pflegestützpunkte ist, gemeinsam mit dem hilfebedürftigen Menschen und dessen ...

  7. Die Hilfe zur Pflege wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt (§ 2 SGB XII). Zuständig für die Leistungen der Hilfe zur Pflege ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als überörtlicher Träger der Sozialhilfe.