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  1. Die zurückgerufenen, aber noch umtauschbaren Banknoten können in der Schweiz direkt bei der Schweizerischen Nationalbank in Bern und Zürich sowie und bei den Agenturen der Schweizerischen Nationalbank umgetauscht werden.

  2. Alle Banknotenserien der SNB. Seit April 2016 hat die Nationalbank eine schrittweise Ablösung der 8. Banknotenserie durch die 9. Banknotenserie vorgenommen. Diese wurde am 12. September 2019 mit der Ausgabe der 100-Franken-Note abgeschlossen. Die Noten von Manuela Pfrunder.

  3. Banknotenserie wurden per 30. April 2021 zurückgerufen und gelten somit nicht mehr als offizielles Zahlungsmittel. Sie behalten aber ihren Wert und können zeitlich unbefristet bei der Schweizerischen Nationalbank und deren Agenturpartnern zum vollen Nennwert umgetauscht werden.

  4. 7. Mai 2024 · Alte Banknoten können jedoch zeitlich unbeschränkt bei den Kassenstellen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in Bern und Zürich sowie bei den SNB-Agenturen umgetauscht werden (Adressen siehe SNB-Merkblatt zum Umtausch von zurückgerufenen Banknoten).

  5. 28. Apr. 2021 · Die alten Banknoten der achten Serie sind ab 30. April nicht mehr gültig. Nur noch die Post und die SBB akzeptierten die Noten dann noch. Die Nationalbank tauscht sie gleichwertig gegen neue...

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  6. Stand vom 14. November 2019. Merkblatt zum Umtausch von zurückgerufenen Banknoten. Die folgenden Banknoten wurden per 1. Mai 2000 zurückgerufen und sind somit keine offiziellen Zahlungsmittel mehr. Sie können unbeschränkt bei der Schweizerischen Nationalbank zum vollen Nennwert umgetauscht werden.

  7. Konsequenterweise müssen Banknoten (im Gegensatz zu Münzen) eine begrenzte Gültig-keitsdauer haben. Die Auslagen des Fonds für nicht versicherbare Elementarschäden, fondssuisse, werden zum grössten Teil aus dem Gegenwert nicht fristgerecht eingetauschter Noten gedeckt.