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  1. Die Aktiengesellschaft (AG) ist die häufigste Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf.

    • Wann ist Eine Aktiengesellschaft Von Bedeutung?
    • Eine Aktiengesellschaft Gründen
    • Die besonderen Merkmale einer Aktiengesellschaft

    Bei Unternehmensgründungen geht es immer um die Wahl der Rechtsform, für die bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen. Auch das Stammkapitalsowie die Haftung sind Kriterien, von denen Gründer die Wahl der Rechtsform abhängig machen. Die Rechtsform spielt eine wichtige Rolle bei: 1. Unternehmensgründung 2. Rechtsformwechsel 3. Übertragung von...

    Um eine Aktiengesellschaft gründen zu können, müssen strenge Regularien eingehalten werden. Diese sind im Aktiengesetz (AktG) festgeschrieben. Ablauf der Gründung einer AG: 1. Eine AG kann von einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Personengesellschaftgegründet werden. 2. Stammkapital in Höhe von mindestens 50.000 € 3. Feststellung d...

    § 1 AktG: Rechtsgrundlage einer AG 1. Nach § 1 AktG ist die AG eine Handelsgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit, sodass sie eine juristische Personist. 2. Die Gesellschafter (Aktionäre) sind mit Einlagen am Grundkapital beteiligt, das in Anteile (Aktien) zerlegt ist. 3. Die Aktien sind frei übertragbar. 4. Lediglich das Gesellschafts...

  2. Die Aktiengesellschaft (kurz AG) (französisch Société Anonyme (SA), italienisch Società anonima, rätoromanisch Societad anonima) ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.

    • Nachteilige Doppelbesteuerung. Der Fiskus unterscheidet bei einer AG zwischen Privatem und Geschäftlichem. Die AG ist eine juristische Person und wird wie jede Person separat besteuert.
    • Aktienkapital. Das Gesellschaftskapital (Aktienkapital) muss mindestens CHF 100'000 betragen (Art 621-622 OR). Es muss zu mindestens 20% einbezahlt (liberiert) werden, wobei die erforderliche Mindestsumme bei CHF 50'000 liegt (Art.
    • Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat vertritt die Gesellschaft nach aussen. Bestimmen die Statuten oder das Organisationsreglement nichts anderes, so steht die Vertretungsbefugnis jedem Mitglied einzeln zu.
    • Revisionsstelle und Geschäftsbericht. Eine Aktiengesellschaft muss bei der Gründung eine staatlich zugelassene Revisionsstelle einsetzen. Diese muss dem Verwaltungsrat jährlich einen Bericht über die Geschäftsführung vorlegen.
  3. Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist. Diese werden von Aktieninhaber:innen als Anteile gehalten. Die drei Organe der Aktiengesellschaft sind die Hauptversammlung der Aktionär:innen, der Aufsichtsrat und der Vorstand.

  4. Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform, die in der Regel den Betrieb eines Unternehmens zum Gegenstand hat. Sie gilt als typische Unternehmensform von Wirtschaftsunternehmen mit großem Kapitalbedarf.

  5. finanz-elearning.ch › 04 › 3102-4-skript-grundlagen-agDie Aktiengesellschaft

    Die Rechtsform der Aktiengesellschaften wird sowohl von kleinen KMU (z.B. Einpersonen-AG) als auch von grossen Unternehmen (z.B. börsenkotierte Gesellschaft) verwendet. Die Aktiengesellschaft ist der verbreitetste Gesellschaftstyp.