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  1. Die Aktiengesellschaft (AG) ist die häufigste Rechtsform für Kapitalgesellschaften in der Schweiz. Sie eignet sich für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf.

  2. Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Rechtsform, die bevorzugt von größeren Unternehmen genutzt wird. Sie ist eine Kapitalgesellschaft, für deren Gründung ein Grundkapital von mindestens 50.000 € erforderlich ist. Besonderes Merkmal einer AG ist, dass das Kapital in Aktien zerlegt

  3. Die Aktiengesellschaft (kurz AG) (französisch Société Anonyme (SA), italienisch Società anonima, rätoromanisch Societad anonima) ist im schweizerischen Gesellschaftsrecht eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.

  4. Eine Aktiengesellschaft (Art. 620-763 OR) kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen gegründet werden. Diese bringen ein bestimmtes Kapital ein, das in Teilsummen (die Aktien) zerlegt ist.

  5. Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist. Diese werden von Aktieninhaber:innen als Anteile gehalten. Die drei Organe der Aktiengesellschaft sind die Hauptversammlung der Aktionär:innen, der Aufsichtsrat und der Vorstand.

  6. Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform, die in der Regel den Betrieb eines Unternehmens zum Gegenstand hat. Sie gilt als typische Unternehmensform von Wirtschaftsunternehmen mit großem Kapitalbedarf.

  7. finanz-elearning.ch › 04 › 3102-4-skript-grundlagen-agDie Aktiengesellschaft

    Die Rechtsform der Aktiengesellschaften wird sowohl von kleinen KMU (z.B. Einpersonen-AG) als auch von grossen Unternehmen (z.B. börsenkotierte Gesellschaft) verwendet. Die Aktiengesellschaft ist der verbreitetste Gesellschaftstyp.