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  1. General Henri Guisan (um 1942) Henri Guisan (* 21.Oktober 1874 in Mézières; † 7. April 1960 in Pully) war während des Zweiten Weltkriegs General und damit Oberbefehlshaber der Schweizer Armee

  2. Während des Zweiten Weltkriegs war der freie Postverkehr für die Schweizer Bevölkerung grundsätzlich gewährleistet. Wurde jedoch eine Person oder eine Organisation im Inland als potenziell gefährlich identifiziert, konnte die Politische Polizei eine sogenannte Postsperre veranlassen, was zur Folge hatte, dass Postsendungen von und an die Person oder Organisation abgefangen und ...

  3. Die Einsätze des Kampfgeschwaders 2 gegen Polen, Frankreich, England, auf dem Balkan und in Rußland, Bechtermünz / Weltbild Verlag, 1997, ISBN 3-86047-591-6. Horst Boog (Hrsg.): Luftkriegführung im Zweiten Weltkrieg: ein internationaler Vergleich. Herford 1993. Ralf Blank: Ruhrschlacht. Das Ruhrgebiet im Kriegsjahr 1943.

  4. Die Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (UEK), nach ihrem Vorsitzenden oft Bergier-Kommission genannt, war eine Historikerkommission. . Sie wurde 1996 vom Schweizer Bundesrat eingesetzt und präsentierte 2002 ihren Schlussberi

  5. Wie die Schweiz den Ausbruch des Zweiten Weltkrieges erlebte Es ist gerade mal ein Menschenleben her, am 1. September 2019 jährt sich der Ausbruch des Zweiten Weltkrieges zum 80.

  6. Pläne der deutschen Wehrmacht Planheft Schweiz. Der Operationsentwurf gegen die Schweiz fasst verschiedene deutsche Planungen zur überfallartigen Besetzung der Schweiz im Zweiten Weltkrieg zusammen, die unter anderem am Beispiel des Unternehmens Tannenbaum Otto-Wilhelm Kurt von Menges nach dem deutsch-französischen Waffenstillstand von Compiègne am 24.

  7. 2. Aug. 2010 · Für den Zweiten Weltkrieg war der kriegswirtschaftliche Apparat ab 1938 betriebsbereit. Zur Versorgung der Bevölkerung intervenierte er auf mehreren Ebenen, so mit der Förderung der landwirtschaftlichen Produktion (Anbauschlacht), der Rationierung, der Preisüberwachung, der Kontrolle bei Grossisten und Detaillisten sowie der Bestrafung von Verstössen.