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  1. Im Königsteiner Schlüssel ist festgelegt, wie die einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland an gemeinsamen Finanzierungen zu beteiligen sind. Der Anteil, den ein Land danach tragen muss, richtet sich zu zwei Dritteln nach dem Steueraufkommen und zu einem Drittel nach der Bevölkerungszahl .

  2. www.gwk-bonn.de › themen › finanzierung-von-wissenschaft-und-fKönigsteiner Schlüssel - GWK-Bonn

    Der Königsteiner Schlüssel regelt die Aufteilung des Länderanteils bei gemeinsamen Finanzierungen. Er wird vor allem für die Aufteilung des Anteils der Länder an den Zuschüssen für die DFG, die MPG und die Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft angewandt (§ 4 Abs.1 AV-DFG, § 4 Abs.2 AV-MPG und § 5 Nr.1 AV-WGL).

  3. Mit dem Königsteiner Schlüssel werden Ausgaben und Aufgaben zwischen den Ländern in Deutschland verteilt. Zur Berechnung des Schlüssels wird der Bevölkerungsanteil zu einem Drittel und die Wirtschaftskraft der Länder zu zwei Dritteln angesetzt.

  4. Der »Königsteiner Schlüssel« regelt die Aufteilung von Mitteln für die Länder bei bundesweiten Finanzierungen. 1949 einigten sich die [späteren] Bundesländer im hessischen Königstein auf einen Schlüssel zur Finanzierung von Forschungseinrichtungen außerhalb der Universitäten.

  5. 2. Feb. 2022 · Die Aufnahmequote richtet sich nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel": - Jährliche Neuberechnung durch das Büro der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz. - Zusammensetzung: zwei Drittel Steueraufkommen und ein Drittel Bevölkerungszahl der Länder.

  6. 3. Nov. 2023 · Während es damals um eine gerechte Aufteilung von Forschungszuschüssen ging, wird der sogenannte Königsteiner Schlüssel heute für alle möglichen Verteilungsfragen angewendet. So auch in der...

  7. Ursprünglich für die Lastenverteilung im Rahmen der Forschungsfinanzierung konzipiert, findet der in Artikel 6 des Königsteiner Abkommens festgelegte und auf die neuen Länder erstreckte Be-teiligungsschlüssel („zu zwei Dritteln nach dem Verhältnis ihrer Steuereinnahmen und zu einem Drittel nach dem Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl ...