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  1. Gemäß gesetzlicher Regelung in Art. 10a Abs. 2 BayGrStG wurde der BayernAtlas-Grundsteuer bis zum 30. November 2023 für die Erstellung der Grundsteuererklärung bereitgestellt und zum 1. Dezember 2023 abgeschaltet.

  2. Der BayernAtlas – der Kartenviewer des Freistaates Bayern mit Karten, Luftbildern und vielfältigen Themenkarten.

  3. www.geoportal.bayern.de › goto › grundsteuerBayernAtlas Beta

    BayernAtlas Beta. Der BayernAtlas – der Kartenviewer des Freistaates Bayern mit Karten, Luftbildern und vielfältigen Themenkarten.

  4. 1. Juli 2022 · Bayernatlas Grundsteuer. Zum 30. November 2023 ist der kostenlose Abruf der Grundstücksdaten ausgelaufen. Ab sofort sind nur noch tagesaktuelle Datenstände verfügbar. Informationen zum Erinnerungsschreiben. Wer erhält ein Erinnerungsschreiben?

  5. 27. Juni 2022 · Bis zum 31. Oktober 2022 haben Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümer dafür Zeit. Bayerns Steuerverwaltung unterstützt dabei mit einem vielfältigen Serviceangebot. Über den ‚BayernAtlas-Grundsteuer‘ können für die Erklärung notwendige Katasterdaten schon jetzt kostenlos abgerufen werden.

  6. Die Grundsteuer in Bayern ist zum Stichtag 1. Januar 2022 nach den Vorgaben des Bayerischen Grundsteuergesetzes neu festzusetzen. Die Berechnungsgrundlage wird von den Finanzämtern auf Basis einer Grundsteuererklärung ermittelt.

  7. 14. März 2022 · Aufgrund der neuen Rechtslage sind neue Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Grundsteuer erforderlich. Daher sind alle Grundstückseigentümer aufgefordert, zwischen 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abzugeben. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat deswegen folgende Allgemeinverfügung erlassen ...